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Referendariat

Am Landgericht Schweinfurt beginnt derzeit jeweils im April und Oktober eine Gruppe von Referendarinnen und Referendaren ihre Ausbildung.

  • Die theoretische Ausbildung findet in Arbeitsgemeinschaften statt. Hier werden systematisch die notwendigen Kenntnisse im Zivil- und Strafrecht vermittelt, wobei jeweils das Verfahrensrecht (ZPO, StPO) im Vordergrund steht.
  • Daneben ist jede Referendarin und jeder Referendar während der Ausbildung in der Zivilstation (1. bis 5. Monat des Referendariats) einer Richterin oder einem Richter des Landgerichts oder eines Amtsgerichts im Landgerichtsbezirk zur praktischen Ausbildung zugewiesen. Zum Landgerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Schweinfurt, Bad Kissingen und Bad Neustadt a.d.Saale. Über die Zuweisung entscheidet das Oberlandesgericht Bamberg mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst. Ist kein anderer Wunsch angegeben worden, wird In der Regel der Dienstort in Schweinfurt sein.
  • Während der Strafstation (6. bis 8. Monat) übernehmen die praktische Ausbildung die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Schweinfurt bzw. die Richterinnen und Richter eines Amtsgerichts (wiederum in der Regel des Amtsgerichts Schweinfurt).
Ausführliche Informationen und Formulare können der Homepage des Oberlandesgerichts Bamberg  entnommen werden.

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