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Oberlandesgericht Bamberg

Oberlandesgericht Bamberg

Referendariat

Informationen über den Vorbereitungsdienst für die Fachlaufbahn Justiz sowie Verwaltung und Finanzen mit Einstieg in die vierte Qualifikationsebene

Aufnahme in den Vorbereitungsdienst und Bewerbungsunterlagen

Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für die 4. Qualifikationsebene erfolgt jeweils am ersten Werktag im April und im Oktober. Bewerbungsfristende für die Einstellung im April ist der 20. Januar, für die Oktobereinstellung der 20. Juli (bzw. der jeweils folgende Werktag). Wartezeiten gibt es in Bayern derzeit nicht.

Voraussetzung für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist das Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung (§ 46 JAPO). Die Aufnahme ist vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu beantragen, auch wenn die mündliche Prüfung/Zeugnisaushändigung in die Zeit zwischen dem Ende der Bewerbungsfrist und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes fällt.

Für die Vergabe der Ausbildungsplätze sind in erster Linie soziale Kriterien ausschlaggebend. Die in der Ersten Juristischen Prüfung erzielte Note ist insoweit unerheblich. Im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze wird unter Berücksichtigung der Ausbildungserfordernisse versucht, die Aufnahme in dem Bezirk zu ermöglichen, mit dem die Bewerber durch längeren Familienwohnsitz oder sonstige engere Beziehungen verbunden sind.

Die Ausbildung erfolgt in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Referendare erhalten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe; der Grundbetrag beträgt derzeit 1.502,08 EUR. Rechtsreferendare sind gesetzlich in der Krankenversicherung, der Pflege- und Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung versichert. Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung sind nicht zu entrichten; nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes finden die Vorschriften über die Nachversicherung Anwendung.

Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst zum nächsten Einstellungstermin 1. Oktober 2024 (Bewerbungsfristende: 22. Juli 2024) kann voraussichtlich ausschließlich in elektronischer Form unter Verwendung eines elektronischen Formulars beantragt werden. Weitere Informationen werden demnächst zur Verfügung gestellt.

Ausbildung

Ausbildungsbezirke im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg

Landgericht Aschaffenburg
Ausbildungsgerichte: Aschaffenburg, Obernburg a. Main

Landgericht Bamberg
Ausbildungsgerichte: Bamberg, Haßfurt, Forchheim

Landgericht Bayreuth
Ausbildungsgerichte: Bayreuth, Kulmbach

Landgericht Coburg
Ausbildungsgerichte: Coburg, Kronach, Lichtenfels

Landgericht Hof
Ausbildungsgerichte: Hof, Wunsiedel

Landgericht Schweinfurt
Ausbildungsgerichte: Schweinfurt, Bad Kissingen, Bad Neustadt a.d.S.

Landgericht Würzburg
Ausbildungsgerichte: Würzburg, Gemünden, Kitzingen

Ablauf des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert insgesamt 24 Monate. Im einzelnen sind in Bayern folgende Stationen abzuleisten:

  • Zivilstation 5 Monate
  • Strafstation 3 Monate
  • Verwaltungsstation 4 Monate
  • Rechtsanwaltspflichtstation 9 Monate
  • Pflichtwahlpraktikum 3 Monate

Parallel zu den Stationen müssen folgende begleitende Arbeitsgemeinschaften besucht werden:
  • Arbeitsgemeinschaft 1 (Justiz) 1.- 12. Ausbildungsmonat
  • Arbeitsgemeinschaft 2 (Verwaltung) 9. - 15. Ausbildungsmonat
  • Arbeitsgemeinschaft 3A (Anwalt-Justiz-Vertiefung) 13. - 20. Ausbildungsmonat
  • Arbeitsgemeinschaft 3B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung) 16. - 20. Ausbildungsmonat
  • Arbeitsgemeinschaft 4 (Pflichtwahlpraktikum) nach Abschluss des schriftlichen Teils der Prüfung bis zum voraussichtlichen Beginn der mündlichen Prüfung für jedes Berufsfeld; bei Berufsfeld 3 (Anwaltschaft) 12-tägiger Blockunterricht

Stoffpläne für den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare

Merkblatt

Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Ausbildungsanwälte

Ansprechpartner

Ausbildungsreferent
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Bernd Weigel


Vertreter
Richter am Oberlandesgericht
Jan Marten Dey


Ansprechpartner für die Ausbildungsbezirke

  • Aschaffenburg:
    Buchstaben A - H Telefon: 0951 / 833-1114
    Buchstaben I - Q Telefon: 0951 / 833-1116
    Buchstaben R - Z Telefon: 0951 / 833-1136

  • Würzburg:
    Telefon: 0951 / 833-1113
  • Bamberg, Coburg, Schweinfurt:
    Telefon: 0951 / 833-1114
  • Bayreuth/Hof:
    Buchstaben A - K Telefon: 0951 / 833-1116
    Buchstaben L - Z Telefon: 0951 / 833-1136

Ansprechpartner für Nachversicherungsfragen

  • Ausbildungsbezirk Aschaffenburg:
    Buchstaben A - H Telefon: 0951 / 833-1114
    Buchstaben I - Q Telefon: 0951 / 833-1116
    Buchstaben R - Z Telefon: 0951 / 833-1136
  • Ausbildungsbezirk Würzburg:
    Telefon: 0951 / 833-1113
  • Ausbildungsbezirke Bamberg, Coburg und Schweinfurt:
    Telefon: 0951 / 833-1114
  • Ausbildungsbezirke Bayreuth und Hof:
    Buchstaben A - K Telefon: 0951 / 833-1116
    Buchstaben L - Z Telefon: 0951 / 833-1136



Die Mitarbeiterinnen der Referendarsgeschäftsstelle erreichen Sie auch unter der E-Mail-Adresse: rechtsreferendare@olg-ba.bayern.de

Zusatzqualifikationen

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die den Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg ableisten, werden zur Zeit u. a. folgende Veranstaltungen angeboten:

  • Workshop zum Verhandlungsmanagement - zweitägige Veranstaltung
    Die Workshops sind eine gute Ausbildungsergänzung und eine günstige Gelegenheit, Schlüsselqualifikationen für die spätere berufliche Tätigkeit zu erwerben.
    Anmeldung über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
  • Rhetorik-Seminar/Argumentationstraining - zweitägige Veranstaltung
    Qualifizierungsmöglichkeit nicht nur für die spätere berufliche Praxis, sondern auch für den Einsatz als Anklagevertreter im Rahmen der Stationsausbildung in Strafsachen.
    Anmeldung jeweils über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
  • Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
    Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die ein entsprechendes Angebot der Universitäten Bayreuth, Erlangen oder Würzburg annehmen, erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe der an die Universität zu entrichtenden Gasthörergebühr (mit Eigenbeteiligung bei vorzeitigem Abbruch). Der Zuschuss ist vor Beginn der Fremdsprachenausbildung beim verantwortlichen Ausbildungsleiter zu beantragen.
  • Wahluntericht zum US-amerikanischen Rechtssystem - eintägige Veranstaltung
    Jährlich einmal in Bayreuth und Würzburg.
    Anmeldung über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
  • Seminare "Legal Tech, Digital Law und Künstliche Intelligenz im juristischen Bereich" und "Digitalisierung in der juristischen Arbeitspraxis" - jeweils eintägige Veranstaltungen
    Im Rahmen der bayerischen Referendarausbildung werden diese Veranstaltungen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich Digitalisierung und Recht angeboten, die im Wege von Online-Seminaren über ZOOM durchgeführt werden. Beide Veranstaltungen, die nicht aufeinander aufbauen und getrennt besucht werden können, sind kostenfrei. Sie werden voraussichtlich halbjährlich angeboten.

Informationen über Termine und Anmeldungen erhalten Sie zur gegebener Zeit über die Referendargeschäftsstelle des Oberlandesgerichts Bamberg.

Zweite Juristische Staatsprüfung

Der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung findet gegen Ende der Rechtsanwaltspflichtstation statt. Eine Hausarbeit ist nicht vorgesehen. Die mündlichen Prüfungen finden in der Zeit vom 25. bis 27. Monat des Vorbereitungsdienstes statt. Die Termine der Zweiten Juristischen Staatsprüfungen sowie die aktuelle Hilfsmittelbekanntmachung finden Sie auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes in München unter http://www.justiz.bayern.de/pruefungsamt/pruefung/

Vordrucke

Vordruck der Freistellungsvereinbarung
Erklärung zur Änderung der Freistellungsvereinbarung

Hinweis:
Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der an Rechtsreferendare durch private Ausbildungsstellen gezahlten Zusatzvergütungen wurde ab der Rechtsanwaltspflichtstation im Oktober 2017 grundlegend geändert.

Seither müssen private Ausbildungsstellen, soweit Stationsentgelt gezahlt wird, eine Freistellungsvereinbarung unterzeichnen und das Entgelt sowie Sozialabgaben an das Landesamt für Finanzen überweisen.

Rechtsvorschriften

Bundesrechtliche Vorgaben finden sich in §§ 5 ff. DRiG. Die näheren Einzelheiten hinsichtlich Organisation, Inhalt und Ablauf des Vorbereitungsdienstes sowie der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sind für Bayern in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) und der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern über die Ausbildung der Rechtsreferendare Rechtsreferendarausbildungbekanntmachung) geregelt.

Wichtige Rechtsvorschriften

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst finden Sie auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes unter Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)