Referendariat
Informationen über den Vorbereitungsdienst für die Fachlaufbahn Justiz sowie Verwaltung und Finanzen mit Einstieg in die vierte Qualifikationsebene
Aufnahme in den Vorbereitungsdienst und Bewerbungsunterlagen
Die Aufnahme
in den Vorbereitungsdienst für die 4. Qualifikationsebene erfolgt jeweils
am ersten Werktag im April und im Oktober. Bewerbungsfristende für die
Einstellung im April ist der 20. Januar, für die Oktobereinstellung der 20.
Juli (bzw. der jeweils folgende Werktag). Wartezeiten gibt es in Bayern derzeit
nicht.
Voraussetzung für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist das Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung (§ 46 JAPO). Die Aufnahme ist vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu beantragen, auch wenn die mündliche Prüfung/Zeugnisaushändigung in die Zeit zwischen dem Ende der Bewerbungsfrist und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes fällt.
Für die Vergabe der Ausbildungsplätze sind in erster Linie soziale Kriterien ausschlaggebend. Die in der Ersten Juristischen Prüfung erzielte Note ist insoweit unerheblich. Im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze wird unter Berücksichtigung der Ausbildungserfordernisse versucht, die Aufnahme in dem Bezirk zu ermöglichen, mit dem die Bewerber durch längeren Familienwohnsitz oder sonstige engere Beziehungen verbunden sind.
Die Ausbildung erfolgt in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Referendare erhalten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe; der Grundbetrag
beträgt derzeit 1.502,08 EUR. Rechtsreferendare sind gesetzlich in der
Krankenversicherung, der Pflege- und Unfallversicherung sowie der
Arbeitslosenversicherung versichert. Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung
sind nicht zu entrichten; nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes finden die
Vorschriften über die Nachversicherung Anwendung.
Ausbildung
Ausbildungsbezirke im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg
Landgericht Aschaffenburg
Ausbildungsgerichte: Aschaffenburg, Obernburg a. Main
Landgericht Bamberg
Ausbildungsgerichte: Bamberg, Haßfurt, Forchheim
Landgericht Bayreuth
Ausbildungsgerichte: Bayreuth, Kulmbach
Landgericht Coburg
Ausbildungsgerichte: Coburg, Kronach, Lichtenfels
Landgericht Hof
Ausbildungsgerichte: Hof, Wunsiedel
Landgericht Schweinfurt
Ausbildungsgerichte: Schweinfurt, Bad Kissingen, Bad Neustadt a.d.S.
Landgericht Würzburg
Ausbildungsgerichte: Würzburg, Gemünden, Kitzingen
Ablauf des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert insgesamt 24 Monate. Im einzelnen sind in Bayern folgende Stationen abzuleisten:
- Zivilstation 5 Monate
- Strafstation 3 Monate
- Verwaltungsstation 4 Monate
- Rechtsanwaltspflichtstation 9 Monate
- Pflichtwahlpraktikum 3 Monate
Parallel zu den Stationen müssen folgende begleitende Arbeitsgemeinschaften besucht werden:
- Arbeitsgemeinschaft 1 (Justiz) 1.- 12. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaft 2 (Verwaltung) 9. - 15. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaft 3A (Anwalt-Justiz-Vertiefung) 13. - 20. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaft 3B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung) 16. - 20. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaft 4 (Pflichtwahlpraktikum) nach Abschluss des schriftlichen Teils der Prüfung bis zum voraussichtlichen Beginn der mündlichen Prüfung für jedes Berufsfeld; bei Berufsfeld 3 (Anwaltschaft) 12-tägiger Blockunterricht
Stoffpläne für den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare
Merkblatt
Vorbereitungsdienst in Teilzeit
- Informationen zum juristischen Vorbereitungsdienst in Teilzeit
- Antrag auf Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit
Ausbildungsanwälte
Ansprechpartner
Ausbildungsreferent
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Bernd Weigel
Vertreter
Richter am Oberlandesgericht
Jan Marten Dey
Ansprechpartner für die Ausbildungsbezirke
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Aschaffenburg:
Buchstaben A - H Telefon: 0951 / 833-1114
Buchstaben I - Q Telefon: 0951 / 833-1116
Buchstaben R - Z Telefon: 0951 / 833-1136
-
Würzburg:
Telefon: 0951 / 833-1113 -
Bamberg, Coburg, Schweinfurt:
Telefon: 0951 / 833-1114
-
Bayreuth/Hof:
Buchstaben A - K Telefon: 0951 / 833-1116
Buchstaben L - Z Telefon: 0951 / 833-1136
Ansprechpartner für Nachversicherungsfragen
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Ausbildungsbezirk Aschaffenburg:
Buchstaben A - H Telefon: 0951 / 833-1114
Buchstaben I - Q Telefon: 0951 / 833-1116
Buchstaben R - Z Telefon: 0951 / 833-1136
-
Ausbildungsbezirk Würzburg:
Telefon: 0951 / 833-1113 -
Ausbildungsbezirke Bamberg, Coburg und Schweinfurt:
Telefon: 0951 / 833-1114
-
Ausbildungsbezirke Bayreuth und Hof:
Buchstaben A - K Telefon: 0951 / 833-1116
Buchstaben L - Z Telefon: 0951 / 833-1136
Die Mitarbeiterinnen der Referendarsgeschäftsstelle erreichen Sie auch unter der E-Mail-Adresse: rechtsreferendare@olg-ba.bayern.de
Zusatzqualifikationen
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die den Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg ableisten, werden zur Zeit u. a. folgende Veranstaltungen angeboten:
- Workshop zum Verhandlungsmanagement - zweitägige Veranstaltung
Die Workshops sind eine gute Ausbildungsergänzung und eine günstige Gelegenheit, Schlüsselqualifikationen für die spätere berufliche Tätigkeit zu erwerben.
Anmeldung über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
- Rhetorik-Seminar/Argumentationstraining - zweitägige Veranstaltung
Qualifizierungsmöglichkeit nicht nur für die spätere berufliche Praxis, sondern auch für den Einsatz als Anklagevertreter im Rahmen der Stationsausbildung in Strafsachen.
Anmeldung jeweils über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
- Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die ein entsprechendes Angebot der Universitäten Bayreuth, Erlangen oder Würzburg annehmen, erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe der an die Universität zu entrichtenden Gasthörergebühr (mit Eigenbeteiligung bei vorzeitigem Abbruch). Der Zuschuss ist vor Beginn der Fremdsprachenausbildung beim verantwortlichen Ausbildungsleiter zu beantragen.
- Wahluntericht zum US-amerikanischen Rechtssystem - eintägige Veranstaltung
Jährlich einmal in Bayreuth und Würzburg.
Anmeldung über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
- Seminare "Legal Tech, Digital Law und Künstliche Intelligenz im juristischen Bereich" und "Digitalisierung in der juristischen Arbeitspraxis" - jeweils eintägige Veranstaltungen
Im Rahmen der bayerischen Referendarausbildung werden diese Veranstaltungen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich Digitalisierung und Recht angeboten, die im Wege von Online-Seminaren über ZOOM durchgeführt werden. Beide Veranstaltungen, die nicht aufeinander aufbauen und getrennt besucht werden können, sind kostenfrei. Sie werden voraussichtlich halbjährlich angeboten.
Informationen über Termine und Anmeldungen erhalten Sie zur gegebener Zeit über die Referendargeschäftsstelle des Oberlandesgerichts Bamberg.
Zweite Juristische Staatsprüfung
Der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung findet gegen Ende der Rechtsanwaltspflichtstation statt. Eine Hausarbeit ist nicht vorgesehen. Die mündlichen Prüfungen finden in der Zeit vom 25. bis 27. Monat des Vorbereitungsdienstes statt. Die Termine der Zweiten Juristischen Staatsprüfungen sowie die aktuelle Hilfsmittelbekanntmachung finden Sie auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes in München unter http://www.justiz.bayern.de/pruefungsamt/pruefung/
Vordrucke
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- Informationsblatt für private Ausbildungsstellen und Rechtsreferendare und Freistellungsvereinbarung
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Information leaflet for private training offices and trainee lawyers and Exemption agreement
Englische Fassung des Informationsblattes für private Ausbildungsstellen und Rechtsreferendare und der Freistellungsvereinbarung
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Note d’informations applicable aux services de formation privés ainsi qu’aux avocats stagiaires et Convention de libération
Französische Fassung des Informationsblattes für private Ausbildungsstellen und Rechtsreferendare und der Freistellungsvereinbarung
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Hoja informativa para centros privados de formación práctica y pasantes de abogado y Acuerdo de exención
Spanische Fassung des Informationsblattes für private Ausbildungsstellen und Rechtsreferendare und der Freistellungsvereinbarung
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Информационный листок для частных обучающих заведений и стажеров в области права и Соглашение об освобождении
Russische Fassung des Informationsblattes für private Ausbildungsstellen und Rechtsreferendare und der Freistellungsvereinbarung
Hinweis:
Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der an Rechtsreferendare durch private Ausbildungsstellen gezahlten Zusatzvergütungen wurde ab der Rechtsanwaltspflichtstation im Oktober 2017 grundlegend geändert.
Seither müssen private Ausbildungsstellen, soweit Stationsentgelt gezahlt wird, eine Freistellungsvereinbarung unterzeichnen und das Entgelt sowie Sozialabgaben an das Landesamt für Finanzen überweisen.
Rechtsvorschriften
Bundesrechtliche Vorgaben finden sich in §§ 5 ff. DRiG. Die näheren Einzelheiten hinsichtlich Organisation, Inhalt und Ablauf des Vorbereitungsdienstes sowie der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sind für Bayern in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) und der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern über die Ausbildung der Rechtsreferendare Rechtsreferendarausbildungbekanntmachung) geregelt.
Wichtige Rechtsvorschriften
- JAPO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen)
- Rechtsreferendarausbildungsbekanntmachung
Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst finden Sie auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes unter Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)