Referendariat
Informationen über den Vorbereitungsdienst für die Fachlaufbahn Justiz sowie Verwaltung und Finanzen mit Einstieg in die vierte Qualifikationsebene
Bewerbungsunterlagen
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die 4. Qualifikationsebene (früher höherer Justiz- und Verwaltungsdienst) erfolgt jeweils am ersten Werktag im April und Oktober. Bewerbungsfristende für die Einstellung im April ist der 20. Januar, für die Oktobereinstellung der 20. Juli. Wartezeiten gibt es in Bayern derzeit nicht.
Die Ausbildung erfolgt in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Referendare erhalten eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von zurzeit 1.502,08 EUR monatlich. Rechtsreferendare sind gesetzlich in der Krankenversicherung, der Pflege- und Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung versichert. Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung haben sie nicht zu entrichten; nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes finden die Vorschriften über die Nachversicherung Anwendung.
Für die Vergabe der Ausbildungsplätze sind in erster Linie soziale Kriterien ausschlaggebend. Die in der Ersten Juristischen Staatsprüfung/Ersten Juristischen Prüfung erzielte Note spielt beim Vergabeverfahren keine Rolle. Im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze wird versucht, die Aufnahme in dem Bezirk zu ermöglichen, in welchem die Bewerberin oder der Bewerber einen längeren Familienwohnsitz oder sonstige engere Beziehungen nachweisen kann. Für den Begriff der sonstigen engeren Beziehungen gilt - soweit nicht im Einzelfall besondere anerkennenswerte Gründe vorgebracht werden - allgemein die Annahme, dass diese Beziehungen umso stärker ausgeprägt sind, je länger sich ein Bewerber am gewünschten Ausbildungsort tatsächlich aufgehalten hat.
Bewerbungen adressieren Sie bitte wie folgt:
Herrn Präsidenten
des Oberlandesgerichts
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg
Die Bewerbungsunterlagen können nachfolgend herunter geladen oder unter obiger Anschrift schriftlich angefordert werden.
Voraussetzung für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist das Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung (§ 46 JAPO). Der Aufnahmeantrag ist vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen, auch wenn die mündliche Prüfung/Zeugnisaushändigung in die Zeit zwischen Fristablauf und Beginn des Vorbereitungsdienstes fällt.
Download Bewerbungsunterlagen mit Merkblättern
- Vordruck Herbst 2023 Vordrucksatz zur Verwendung für den Aufnahmeantrag für das Oberlandesgericht Bamberg mit Merkblättern
Bitte beachten Sie:
In der Zeit zwischen Ende Oktober und Mitte November (für den folgenden Frühjahrseinstellungstermin) und zwischen Ende April und Mitte Mai (für den Herbsteinstellungstermin) erfolgt jeweils eine Aktualisierung des vorerwähnten Merkblatts und Vordrucksatzes für den Aufnahmeantrag. Nur der aktualisierte Text hat für den jeweiligen Einstellungstermin Gültigkeit!
Der Vordrucksatz kann nur für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg verwendet werden. Wenn Sie in den Oberlandesgerichtsbezirken München oder Nürnberg Rechtsreferendarin oder Rechtsreferendar werden wollen oder wenn Sie sich doppelt bewerben möchten, müssen Sie die in den genannten Bezirken gültigen Antragsvordrucke verwenden.
Informationen zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit und das Antragsformular“ finden Sie im unten stehenden Abschnitt „Vorbereitungsdienst in Teilzeit".
Ausbildung
Ausbildungsbezirke im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg
Landgericht Aschaffenburg
Ausbildungsgerichte: Aschaffenburg, Obernburg a. Main
Landgericht Bamberg
Ausbildungsgerichte: Bamberg, Haßfurt, Forchheim
Landgericht Bayreuth
Ausbildungsgerichte: Bayreuth, Kulmbach
Landgericht Coburg
Ausbildungsgerichte: Coburg, Kronach, Lichtenfels
Landgericht Hof
Ausbildungsgerichte: Hof, Wunsiedel
Landgericht Schweinfurt
Ausbildungsgerichte: Schweinfurt, Bad Kissingen, Bad Neustadt a.d.S.
Landgericht Würzburg
Ausbildungsgerichte: Würzburg, Gemünden, Kitzingen
Ablauf des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert insgesamt 24 Monate. Im einzelnen sind in Bayern folgende Stationen abzuleisten:
- Zivilstation 5 Monate
- Strafstation 3 Monate
- Verwaltungsstation 4 Monate
- Rechtsanwaltspflichtstation 9 Monate
- Pflichtwahlpraktikum 3 Monate
Parallel zu den Stationen müssen folgende begleitende Arbeitsgemeinschaften besucht werden:
- Arbeitsgemeinschaft 1 (Justiz) 1.- 12. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaft 2 (Verwaltung) 9. - 15. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaft 3A (Anwalt-Justiz-Vertiefung) 13. - 20. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaft 3B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung) 16. - 20. Ausbildungsmonat
- Arbeitsgemeinschaft 4 (Pflichtwahlpraktikum) nach Abschluss des schriftlichen Teils der Prüfung bis zum voraussichtlichen Beginn der mündlichen Prüfung für jedes Berufsfeld; bei Berufsfeld 3 (Anwaltschaft) 12-tägiger Blockunterricht
Stoffpläne für den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare
Merkblatt
Vorbereitungsdienst in Teilzeit
- Informationen zum juristischen Vorbereitungsdienst in Teilzeit
- Antrag auf Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit
Ausbildungsanwälte
Ansprechpartner
Ausbildungsreferent
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Bernd Weigel
Vertreter
Richter am Oberlandesgericht
Jan Marten Dey
Ansprechpartner für die Ausbildungsbezirke
-
Aschaffenburg:
Buchstaben A - H Telefon: 0951 / 833-1114
Buchstaben I - Q Telefon: 0951 / 833-1116
Buchstaben R - Z Telefon: 0951 / 833-1136
-
Würzburg:
Telefon: 0951 / 833-1113 -
Bamberg, Coburg, Schweinfurt:
Telefon: 0951 / 833-1114
-
Bayreuth/Hof:
Buchstaben A - K Telefon: 0951 / 833-1116
Buchstaben L - Z Telefon: 0951 / 833-1136
Ansprechpartner für Nachversicherungsfragen
-
Ausbildungsbezirk Aschaffenburg:
Buchstaben A - H Telefon: 0951 / 833-1114
Buchstaben I - Q Telefon: 0951 / 833-1116
Buchstaben R - Z Telefon: 0951 / 833-1136
-
Ausbildungsbezirk Würzburg:
Telefon: 0951 / 833-1113 -
Ausbildungsbezirke Bamberg, Coburg und Schweinfurt:
Telefon: 0951 / 833-1114
-
Ausbildungsbezirke Bayreuth und Hof:
Buchstaben A - K Telefon: 0951 / 833-1116
Buchstaben L - Z Telefon: 0951 / 833-1136
Die Mitarbeiterinnen der Referendarsgeschäftsstelle erreichen Sie auch unter der E-Mail-Adresse: rechtsreferendare@olg-ba.bayern.de
Zusatzqualifikationen
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die den Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg ableisten, werden zur Zeit u. a. folgende Veranstaltungen angeboten:
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Einführungskurs während des Pflichtwahlpraktikums für das Berufsfeld "Anwaltschaft"
Der nächste Kurs findet in der Zeit vom 10. bis 27. Juli 2023 (online) für alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare des Einstellungstermins 2021/Herbst statt, die das Berufsfeld "Anwaltschaft" gewählt haben; Einzelheiten werden im Zuweisungsschreiben bekannt gegeben. -
Workshop zum Verhandlungsmanagement - zweitägige Veranstaltung
Die Workshops sind eine gute Ausbildungsergänzung und eine günstige Gelegenheit, Schlüsselqualifikationen für die spätere berufliche Tätigkeit zu erwerben.
Anmeldung über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
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Rhetorik-Seminar/Argumentationstraining - zweitägige Veranstaltung
Qualifizierungsmöglichkeit nicht nur für die spätere berufliche Praxis, sondern auch für den Einsatz als Anklagevertreter im Rahmen der Stationsausbildung in Strafsachen.
Anmeldung jeweils über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
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Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die ein entsprechendes Angebot der Universitäten Bayreuth, Erlangen oder Würzburg annehmen, erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe der an die Universität zu entrichtenden Gasthörergebühr (mit Eigenbeteiligung bei vorzeitigem Abbruch). Der Zuschuss ist vor Beginn der Fremdsprachenausbildung beim verantwortlichen Ausbildungsleiter zu beantragen.
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Wahluntericht zum US-amerikanischen Rechtssystem - eintägige Veranstaltung
Jährlich einmal in Bayreuth und Würzburg.
Anmeldung über den verantwortlichen Ausbildungsleiter.
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Seminare "Legal Tech, Digital Law und Künstliche Intelligenz im juristischen Bereich" und "Digitalisierung in der juristischen Arbeitspraxis" - jeweils eintägige Veranstaltungen
Im Rahmen der bayerischen Referendarausbildung werden diese Veranstaltungen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich Digitalisierung und Recht angeboten, die im Wege von Online-Seminaren über ZOOM durchgeführt werden.
Beide Veranstaltungen, die nicht aufeinander aufbauen und getrennt besucht werden können, sind kostenfrei. Sie werden voraussichtlich halbjährlich angeboten.
Informationen über Termine und Anmeldungen erhalten Sie zur gegebener Zeit über die Referendargeschäftsstelle des Oberlandesgerichts Bamberg.
Zweite Juristische Staatsprüfung
Der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung findet gegen Ende der Rechtsanwaltspflichtstation statt. Eine Hausarbeit ist nicht vorgesehen. Die mündlichen Prüfungen finden in der Zeit vom 25. bis 27. Monat des Vorbereitungsdienstes statt. Die Termine der Zweiten Juristischen Staatsprüfungen sowie die aktuelle Hilfsmittelbekanntmachung finden Sie auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes in München unter http://www.justiz.bayern.de/pruefungsamt/pruefung/
Vordrucke
- Vordrucke Informationsblatt zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Stationsentgelt und Freistellungsvereinbarung
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Informationsblatt und Freistellungsverpflichtung - Englisch
Information leaflet for private training offices and trainee lawyers and Exemption agreement
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Informationsblatt und Freistellungsverpflichtung - Französisch
Note d’informations applicable aux services de formation privés ainsi qu’aux avocats stagiaires et Convention de libération
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Informationsblatt und Freistellungsverpflichtung - Spanisch
Hoja informativa para centros privados de formación práctica y pasantes de abogado y Acuerdo de exención
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Informationsblatt und Freistellungsverpflichtung - Russisch
Информационный листок для частных обучающих заведений и стажеров в области права и Соглашение об освобождении
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Informationsblatt und Freistellungsverpflichtung - Englisch
Hinweis:
Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der an Rechtsreferendare durch private Ausbildungsstellen gezahlten Zusatzvergütungen wurde ab der Rechtsanwaltspflichtstation im Oktober 2017 grundlegend geändert.
Seither müssen private Ausbildungsstellen, soweit Stationsentgelt gezahlt wird, eine Freistellungsvereinbarung unterzeichnen und das Entgelt sowie Sozialabgaben an das Landesamt für Finanzen überweisen.
Rechtsvorschriften
Bundesrechtliche Vorgaben finden sich in §§ 5 ff. DRiG. Die näheren Einzelheiten hinsichtlich Organisation, Inhalt und Ablauf des Vorbereitungsdienstes sowie der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sind für Bayern in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) vom 13. Oktober 2003 (GVBl S. 758, zuletzt geändert durch Verordnung v. 17.11.2022 GVBl S. 680) und der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern vom 28. April 2005 über die Ausbildung der Rechtsreferendare Rechtsreferendarausbildungbekanntmachung), JMBl S. 57, zuletzt geändert durch Bekanntmachung v. 06.04.2023 (BayMBl. 2023 Nr. 196) geregelt.
Wichtige Rechtsvorschriften
- JAPO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen)
- Rechtsreferendarausbildungsbekanntmachung
Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst finden Sie auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes unter Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)