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Amtsgericht Coburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Historie des Gebäudes

Zu Beginn der fünfziger Jahre wurde aufgrund der unzulänglichen Raumverhältnisse, der nun dezentralen Lage des Landgerichts und der unvorteilhaften räumlichen Trennung von Amts- und Landgericht trotz der Knappheit finanzieller Mittel zunehmend die Idee der Errichtung eines neuen Justizgebäudes befürwortet, in dem alle drei Justizbehörden Platz fänden.

Am 24.01.1951 beauftragte das Staatsministerium der Justiz die zuständige Baubehörde mit der Erstellung der Baupläne und der Kostenvoranschläge für ein neues, zentrales Gerichtsgebäude. Als Standort wurde der Platz gewählt, auf dem bereits das alte Landgerichtsgebäude gestanden hatte. Aus Platzgründen musste allerdings der ursprüngliche Plan, dort auch ein Gefängnis zu errichten, aufgegeben werden. Bereits am 23.10.1953 wurde das Richtfest gefeiert, obwohl das sumpfige Gelände die Bauarbeiten schwierig gestaltet hatte. Im April 1954 bezog die Staatsanwaltschaft vorzeitig die Räume im Erdgeschoss des noch nicht fertiggestellten Baues, da sie ihre bisherigen Räumlichkeiten aufgeben musste.

Ein Jahr später zog auch das Landgericht in das neue Gebäude ein. Das Amtsgericht konnte zunächst nur mit der Strafabteilung und dem Registergericht aufgenommen werden.

In einem zweiten Bauabschnitt wurde das Nebengebäude mit Atrium errichtet. Das Richtfest wurde am 16.09.1956 gefeiert und im September 1956 konnten auch die übrigen Abteilungen des Amtsgerichtes in das neue Justizgebäude einziehen. Das neue Justizgebäude wurde schließlich am 23.03.1957 feierlich eingeweiht.

Damit waren seinerzeit die Coburger Justizbehörden unter einem Dach vereint.

(Quelle: Broschüre „75 Jahre Landgericht Coburg)


Ein stetig wachsender Geschäftsanfall und die Errichtung eines für ganz Bayern zuständigen Mahngerichtes in Coburg machten jedoch in der Folgezeit eine Auslagerung einzelner Abteilungen erforderlich. So sind heute das Zentrale Mahngericht, das Insolvenzgericht, das Nachlassgericht, das Grundbuchamt, das Betreuungsgericht und die Bewährungshelfer im Justizgebäude II, Heiligkreuzstr. 22, untergebracht.

In der zweiten Hälfte der 90iger Jahre erlebte das Justizgebäude eine umfangreiche Baumaßnahme: Sämtliche bisher im gesamten Haus verteilten Sitzungssäle wurden zentral in das Seitengebäude verlegt. Dies erleichtert erheblich ein schnelles Auffinden der Sitzungssäle für Prozessbeteiligte und Publikum.
Im Rahmen der Maßnahme wurde auch der Schwurgerichtssaal grundlegend renoviert und - insbesondere in technischer Hinsicht - neu ausgestattet. Unter anderem wurde eine aufwändige Bild-Ton-Übertragungsanlage eingerichtet. Mit dieser kann ein Zeuge per Kamera in einem Vernehmungszimmer aufgenommen und live auf Monitore für alle Prozessbeteiligten in den Sitzungssaal übertragen werden. Die Prozessbeteiligten ihrerseits können wiederum an ihrem Platz aufgenommen und in das Vernehmungszimmer übertragen werden. Auf diese Weise ist es möglich, Zeugen während der laufenden Verhandlung in einem Raum außerhalb des Sitzungssaales zu vernehmen und dadurch dem Opferschutz besondere Geltung zu verschaffen.