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Amtsgericht Coburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Registersachen

WARNHINWEIS

Aktuell tauchen wieder vermehrt gefälschte Registerrechnungen auf. Hier finden
Sie weitere Informationen
 zu diesem Thema.

Das Registergericht ist für die nachfolgend aufgeführten Eintragungen zuständig:

Handelsregister:
Einzelkaufleute (e.K.),
Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA)

Partnerschaftsregister:
Partnerschaftsgesellschaften

Genossenschaftsregister:
Genossenschaften (e.G.)

Vereinsregister:
Vereine (e.V.)

Güterrechtsregister:
Güterstandsvereinbarungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern

Erreichbarkeit

Amtsgericht Coburg
- Registergericht -
Erdgeschoss, Zimmer 018
Ketschendorfer Straße 1
96450 Coburg

Telefon: 09561 / 878-1620
Telefax: 09561 / 878-1920

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: von 8:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Auskünfte

Auskünfte aus den Registern sind möglich durch

  • Online-Auskunft über Internet; Informationen hierzu erhalten Sie unter: Handelsregister
  • Gewährung persönlicher Einsicht direkt beim Amtsgericht Coburg -Registergericht- , Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg, Zimmer 18
  • Erteilung von Ausdrucken aus den Registern bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags, der per Post, per Telefax (09561/878-1920) oder per  E-Mail einzureichen ist.

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Telefonische Auskünfte aus den Registern sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden nicht erteilt.

Informationen zu "Angeboten" von privaten Wirtschaftverlagen

Immer häufiger erhalten Firmen "Angebote", deren Grundlage vorher im Bundesanzeiger gedruckte Bekanntmachungen des Registergerichts über die jeweiligen Firmen sind.

Angeboten werden unter anderem die Registrierung der Daten und der Abruf aller registrierten Daten. Diese "Angebote" erfolgen nicht nur bei Neueintragungen von Firmen, sondern auch bei Veränderungen bestehender Firmen wie z. B. Geschäftsführeränderungen. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrages gefordert, der die Veröffentlichungsentgelte im Bundesanzeiger bzw. im örtlich bestimmen Blatt weit überschreitet.

Diese Angebote sind zum Teil einer vermeintlichen Gerichtskostenrechnung nachempfunden und/oder enthalten teilweise Anzeigenauszüge, die über eine erfolgte Handelsregistereintragung informieren sollen.
Hierbei handelt es sich um privatrechtliche Vertragsangebote, die mit dem gerichtlichen Verfahren nichts zu tun haben.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Presseerklärungen des Bundesanzeigers.

Hinweise zu Kostenrechnungen

Die Kostenrechnungen des Gerichts werden ausschließlich von der Landesjustizkasse Bamberg übersandt und zwar etwa drei bis fünf Wochen nach der erfolgten Veröffentlichung der jeweiligen Eintragungen.

Auch wird den Eintragungsmitteilungen an die Firmen bei allen Eintragungen im Handelsregister ein entsprechendes Hinweisblatt beigefügt.

Verfahrensübersicht