Verfahrensübersicht
Hier finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Betreuungsverfahren
- Bewährungshilfe
- Bußgeldverfahren
- Familienverfahren
- Genossenschaftsregister
- Geldannahmestelle
- Grundbuchamt
- Güterrechtsregister
- Handelsregister
- Hinterlegungsstelle
- Insolvenzverfahren
- Nachlassverfahren
- Partnerschaftsregister
- Pflegschaftsverfahren
- Privatklagen
- Rechtsantragstelle
- Registersachen
- Strafverfahren
- Unterbringungsverfahren
- Vereinsregister
- Vormundschaftsverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung
Besondere Hinweise
Dem Amtsgericht Coburg ist das Zentrale Mahngericht angeschlossen. Dieses bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.
Die Homepage ist wie folgt erreichbar: https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/co-zema/
Zentralisierte Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)
Das Zentrale Mahngericht Coburg bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.
Zentrales Mahngericht Coburg (ZeMaCo)
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof)
Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Für spezielle Verfahren wenden Sie sich bitte an die Verwaltung des Amtsgerichts Coburg.
Bankverbindung
- Bayerische Landesbank München<br>BLZ: 700 500 00<br>BIC: BYLADEMM<br>Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
- <strong>Konto für Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen</strong><br>Kontonummer: 3024919<br>IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
- <strong>Konto für Einzahlung von Geldstrafen</strong><br>Kontonummer: 2024919<br>IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
- <strong>Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung<br></strong>Kontonummer: 24919<br>IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
Hinweise für den Zahlungsverkehr
Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.
Vorschusszahlungen können auch unter Nutzung des EC-Karten-Verfahrens geleistet werden.
Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.
Scheckzahlungen
Ab 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.
Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.
Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen (z.B. § 69 Abs. 2 ZVG = Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).