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Amtsgericht Dachau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Grundsteuer:

Die erforderlichen Daten für Grundsteuererklärung erhalten Sie bei der Bayer. Vermessungsverwaltung, die Sie unter dem Link Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung  erreichen.




Einlaufstelle und Grundbucheinsichtsstelle

Zimmer E14

Krankenhausstr. 11
85221 Dachau (Hausanschrift)

Schlossgasse 1
85221 Dachau (Postanschrift)

Telefon: 08131 / 705 314
Telefax: +49 9621 96241 0210

E-Mail: poststelle.gba@ag-dah.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Sprechzeiten:


Montag bis Freitag nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Grundbucheinsicht und Grundbuchblattausdrucke

Ein Ausdruck des Grundbuchblattes ist in amtlicher („beglaubigter“) oder einfacher („unbeglaubigter“) Form möglich.

Ein amtlicher Ausdruck kostet 20 Euro, der einfache Ausdruck 10 Euro. Ein Teilauszug kann nur als amtlicher Ausdruck erstellt werden.

Bitte beantragen Sie den Auszug

  • schriftlich per Post,
  • per Fax oder durch
  • Abgabe des Antrages vor Ort.

Eine Antragstellung per E-Mail ist nur möglich, falls ein eingescannter unterschriebener Antrag als Anlage beigefügt ist.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Grundbuchblattabschriften für Mehrfachparker, Sammeltiefgaragen, Hausmeisterwohnungen, Heizkraftwerke, Gemeinschaftsflächen mit mehreren Miteigentümern o.ä. nur als Teilauszug (20 EURO pro Grundbuchblatt) erstellt werden.


Wichtiger Hinweis:

Die Bearbeitungszeiten bis zur Übersendung des Grundbuchauszugs schwanken je nach Auftragslage sehr. Es ist im Einzelfall mit bis zu zwei Wochen zu rechnen, selbst wenn keine weiteren Erklärungen oder Unterlagen von uns nachgefordert werden müssen.

Warnhinweis:
Wir warnen vor dubiosen Internetanbietern in Grundbuchangelegenheiten. Es treten zahlreiche Anbieter auf, die Grundbuchauszüge überteuert anbieten. Teilweise kam es auch schon vor, dass das Entgelt zwar abgebucht, jedoch kein Grundbuchauszug übersandt wurde.
Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet nach der offiziellen Gebührenordnung (GNotKG) nur 10,00 Euro. Dafür erhalten Sie eine separate Rechnung der Landesjustizkasse Bamberg.
Mit den diversen Dienstleistungsanbietern für Grundbuchsachen im Internet hat das Grundbuchamt nichts zu tun.
Bestellen Sie Ihren Grundbuchauszug mit dem hier eingestellten Formular.

Formulare zum Herunterladen

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