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Amtsgericht Ebersberg

Beratungshilfe

Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefon der Vermittlung: 08092 / 8253-0

Hinweise
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Das Einkommen ist anhand von entsprechenden Belegen nachzuweisen, ebenso wie auch das Vermögen und die monatlichen Ausgaben. Am sinnvollsten sind Kontoauszüge der letzten beiden Monate vollständig und ungeschwärzt vorzulegen.

Auch einem schriftlichen Antrag sind entsprechende Belege beizufügen.

Beratungshilfe wird für die aussergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.



Broschüre Beratungshilfe

Schriftlicher Antrag für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Verfahrensübersicht