Beratungshilfe/Rechtsantragstelle
Sprechzeiten
Montag und Donnerstag: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Am Dienstag, Mittwoch und Freitag ist die Rechtsantragstelle geschlossen!
Telefon der Vermittlung: 08092 / 8253-0Die Rechtsantragstelle hat die Aufgabe, Anträge und Erklärungen, die gegenüber Gerichten abzugeben sind, aufzunehmen.
Eine Rechtsberatung durch das Gericht darf ausdrücklich nicht erfolgen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die rechtsberatenden Berufe (Rechtsanwälte, Notare etc.).
Es wird daher lediglich das von Ihnen Gesagte zu Protokoll genommen.
Ausnahmen:
Die Rechtsantragstelle bearbeitet keine Anträge, für die ein Anwaltszwang
besteht, wie etwa Anträge auf Ehescheidung. Ferner übernimmt die
Rechtsantragstelle keine Anträge die bei Landgerichten oder Fachgerichten wie
Arbeitsgerichten, Sozialgerichten oder Verwaltungsgerichten einzureichen sind.
Diese haben eigene Möglichkeiten.
Hinweis: Bitte planen sie ausreichend Zeit ein, da mit Wartezeiten zu rechnen ist. Bitte kommen sie auch rechtzeitig vor Ende der jeweiligen Sprechzeiten.
Eine Rechtsberatung findet dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr durch den Münchner Anwaltsverein in den Räumen des AG Ebersberg statt. Rechtsberatung für Geringverdiener • Münchener AnwaltVerein e.V.
Hinweise zu Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe
Beratungshilfe
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger.
Das Einkommen ist anhand von entsprechenden Belegen nachzuweisen, ebenso wie
auch das Vermögen und die monatlichen Ausgaben. Am sinnvollsten sind
Kontoauszüge der letzten beiden Monate vollständig und ungeschwärzt vorzulegen.
Auch einem schriftlichen Antrag sind entsprechende Belege beizufügen.
Beratungshilfe wird nur für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts
gewährt.
Unter dem folgenden Link erhalten Sie weitere Informationen einschließlich eines Vorab-Checks, ob Beratungshilfe für Sie in Frage kommt:
Beratungshilfe: So funktioniert's | Justiz-Services
Prozesskostenhilfe
Mit der Prozesskostenhilfe werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens und die eigenen Anwaltskosten finanziert. Sie können Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie ein Gerichtsverfahren eröffnen oder sich vor Gericht verteidigen wollen.
Sie müssen dem Gericht nachweisen, dass Sie sich die Kosten nicht leisten können. Das Gericht entscheidet darüber, ob Sie die Prozesskostenhilfe erhalten.
In einigen Angelegenheiten wird Prozesskostenhilfe auch Verfahrenskostenhilfe genannt, zum Beispiel in Familienangelegenheiten.
Unter dem folgenden Link erhalten Sie weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe:
Prozesskostenhilfe - So funktioniert's | Justiz-Services