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Amtsgericht Ebersberg

Familienverfahren

Sprechzeiten

Das Familiengericht ist derzeit telefonisch nicht zu erreichen.

Sie werden daher gebeten Ihr Anliegen ausschließlich schriftlich vorzubringen.

Bitte beachten Sie, dass formwirksame Erklärungen in Rechtssachen grundsätzlich nicht telefonisch, sondern nur schriftlich oder per Fax unter der Nummer +49 9621 962412495 mitgeteilt werden können.

Aus Datenschutzrechtlichen Gründen können Emails nicht bearbeitet werden.

Eine Rechtsberatung durch das Gericht kann ausdrücklich nicht erfolgen.

Sollten Sie kurzfristig einen anberaumten Termin nicht wahrnehmen können bitten wir Sie dies in der Telefonzentrale unter der Durchwahl -0 mitzuteilen.


Zuständigkeit

  • Ehescheidung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
  • Güterrechtliche Ansprüche
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Adoptionen

  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
Wenn Sie einen Antrag für Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz stellen möchten stehen Ihnen untenstehende Formulare, zum Download und Ausfüllen zu Hause, zur Verfügung. Bitte übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post oder werfen es in den Hausbriefkasten am Eingang des Justizgebäudes Bahnhofstr. 19 ein. 


Verfahrensübersicht