Menü

Amtsgericht Ebersberg

Nachlassverfahren

Sprechzeiten
Montag bis Freitag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Zuständigkeit

Die wichtigste Zuständigkeit des Nachlassgerichts ist die Erteilung des Erbscheins, wie sie in §§ 2353 ff. BGB vorgesehen ist. Aber auch die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen, die Bestellung eines Nachlasspflegers sowie die Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers gehören zu den Aufgaben des Nachlassgerichts.

Download

Verfahrensübersicht