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Amtsgericht Ebersberg

Güterrechtsregister

Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Das Güterrechtsregister

Das Güterrechtsregister ist ein öffentliches Register, in dem abweichende Regelungen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf Antrag eingetragen werden.

Form und Zuständigkeit

Der Antrag auf Eintragung in das Güterrechtsregister ist in öffentlich beglaubigter Form in der Regel von beiden Eheleuten zu stellen (§ 1561 BGB).

Zuständig für eine Eintragung ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk auch nur einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Im Register werden Familien- bzw. Ehenamen (auch Geburtsnamen), Vornamen, Geburtsdaten und Wohnort der Eheleute, sowie die der Änderung des gesetzlichen Güterstandes zugrunde liegende Tatsache und der Tag der Eintragung vermerkt. Auch die Berufsbezeichnungen der Eheleute können eingetragen werden.

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