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Amtsgericht Ebersberg

Hinterlegungsstelle

Die Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht Ebersberg ist zuständig für Verfahren, bei denen aus einem gesetzlichen Grund, oder wenn eine gerichtliche Anordnung ergeht, eine Hinterlegung von Geld bei Gericht erforderlich wird.

Eine Hinterlegung kann aus folgenden Gründen erfolgen

  • aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Kaution zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen
  • aufgrund gerichtlicher Entscheidung als Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils
  • bei Unsicherheit über den Gläubiger einer Forderung
Die Herausgabe von hinterlegten Geldern erfolgt nach einem Antrag eines Empfangsberechtigten. Damit ausbezahlt werden kann, müssen Auszahlungsbewilligungen aller potentieller Empfänger vorliegen oder eine rechtskräftige, auf Auszahlung des hinterlegten Geldes gerichtete, gerichtliche Entscheidung vorgelegt werden.

Sprechzeiten und Kontakt

Wir sind montags bis freitags von jeweils 08:00h bis 12:00h erreichbar.

Sie erreichen die Hinterlegungsstelle telefonisch über die zentrale Vermittlung des Amtsgerichts Ebersberg: 08092 / 8253-0.

Antrag auf Geldhinterlegung

Verfahrensübersicht