Menü

Amtsgericht Erding

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Für den Bürger besteht die Möglichkeit, kostenlose Beratungshilfe in rechtlichen Angelegenheiten bei einer Beratungsperson in Anspruch zu nehmen.

Beratungshilfe wird nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und grundsätzlich dann gewährt, wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen, keine andere Möglichkeit der Rechtsinformation besteht und das Beratungshilfeersuchen nicht mutwillig ist.
Insoweit entsprechen die Voraussetzungen hinsichtlich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse denen der Prozesskostenhilfe.

Die entsprechenden Regelungen finden sich im Beratungshilfegesetz. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen Wohnsitz hat. Mit der vom Amtsgericht ausgestellten Bescheinigung über die Beratungshilfe kann der Ratsuchende eine Beratungsperson seiner Wahl aufsuchen, ohne dass für ihn zusätzliche Kosten entstehen (lediglich eine Pauschale von derzeit 15,-- EUR kann geltend gemacht werden).

Grundsätzlich ist auch eine außergerichtliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Partei oder einer Behörde durch den Beratungshilfeschein abgedeckt, soweit dies erforderlich scheint. In Strafsachen findet lediglich eine Beratung, jedoch keine Vertretung statt.

Zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind dem Amtsgericht aktuelle Einkommensbelege (z.B. Lohnbescheinigung, Arbeitslosengeld- oder -Sozialhilfebescheid etc.) sowie ggf. Belege über die monatlichen finanziellen Belastungen vorzulegen. Ein Vordruck für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe ist bei den Rechtsantragstellen der Amtsgerichte erhältlich.

Die Beratungsperson, die die Beratung oder Vertretung durchgeführt hat, rechnet ihre Kosten gegenüber dem Amtsgericht ab und erhält seine Vergütung aus der Landeskasse.

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Formulare

Sämtliche Formulare finden Sie unter folgendem Link:
Anträge und Formulare

Verfahrensübersicht