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Amtsgericht Erlangen

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus:

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.




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Wir begrüßen Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Erlangen!

Dr. Helmut Köhler Direktor des Amtsgerichts

Achtung Enkeltrick!

In der Vergangenheit wurde der sog. Enkeltrick (Anruf von Unbekannten, die sich als Verwandte, z.B. Enkel ausgeben und eine Notlage vortäuschen) so abgewandelt, dass die Geldübergaben vor Eingängen von Gerichten getätigt wurden oder die Unbekannten sich als Gerichtsmitarbeiter ausgaben. 

Wir verlangen nie Bargeldübergaben. 

Wenn so etwas von Ihnen verlangt wird, melden Sie sich bitte über den Notruf bei der Polizei

Der Zugang zum Gebäude ist für alle Bürger ohne Einschränkungen möglich, jedoch empfehlen und bitten wir in unseren Gebäuden eine FFP2-Maske zu tragen.

Es muss auch damit gerechnet werden, dass aufgrund sitzungspolizeilicher Befugnisse im Einzelfall in den Terminen Maskenpflicht angeordnet wird.