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Amtsgericht Fürstenfeldbruck

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die Rechtsantragsstelle befindet sich im 1.OG Zimmer 118

Stadelbergerstr. 5
82256 Fürstenfeldbruck (Hausanschrift)

Telefon: 08141 / 511-132
Telefax: +49 9621 96241 2864

Hinweise

Beratungshilfe nach §§ 1 ff BerHG wird gewährt wenn

  • der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und
  • nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zu Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist und
  • die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig ist.

Für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe sind folgende Unterlagen unbedingt mitzubringen:
  • Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird, ergibt (Schriftverkehr etc.)
  • aktuelle Bescheinigung über das derzeitige Einkommen (Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Renten- oder Sozialhilfebescheide etc.)
  • Nachweise bzgl. laufender Ausgaben (Miete, Versicherungen, Kredite etc.)
  • Unterlagen über evtl. vorhandenes Vermögen (Sparbücher, Lebensversicherungen etc.)
  • vollständige Kontoauszüge des gesamten Kalendermonats der Antragstellung (hilfsweise, soweit der Monat noch nicht beendet ist, des gesamten Vormonats)
  • Personalausweis oder Reisepass

Beratungshilfe kann nicht gewährt werden wenn
  • eine Rechtsschutzversicherung eintritt
  • ein gerichtliches Verfahren in dieser Sache anhängig ist
  • im Einzelfall eine andere Art der Hilfe angeboten wird (z.B Schuldnerberatung, Mieterverein etc.)

Beratungshilfe deckt nicht die Anwalts- und Gerichtskosten für ein Gerichtsverfahren ab. Hier kommt gegebenenfalls Prozesskostenhilfe in Frage.

weitere Informationen und Hinweise

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