Grundbuchamt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr.
Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Aufgrund des Parteiverkehrs Montag bis Donnerstag ist das Grundbuchamt in der Zeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr telefonisch nur eingeschränkt erreichbar.
Amtsgericht
-Grundbuchamt-
Stadelbergerstr. 5
82256 Fürstenfeldbruck (Hausanschrift)
Telefon: 08141 / 511-145
Telefax: +49 9621 96241 2870
Hinweise
Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke erhält der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts; andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Grundbuchordnung),
- z.B. als Gläubiger einen Vollstreckungstitel vorlegen,
- als Kaufinteressent die Vollmacht des Eigentümers vorlegen
Bitte beachten Sie:
Per Telefon ist weder eine Grundbucheinsicht noch die Bestellung eines Grundbuchblattes möglich.
Wichtiger Hinweis:
Zur Löschung eines Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) ist eine Löschungsbewilligung des Gläubigers und die Zustimmung des/der Grundstückseigentümer in notariell beglaubigter Form erforderlich.
Ein formloser Antrag genügt nicht.
Grundbucheinsicht:
Zur Grundbucheinsicht ist die persönliche Vorsprache und die Vorlage eines Personalausweises erforderlich. Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren ist nur einem beschränkten Benutzerkreis vorbehalten (z.B. Behörden, Notare, Banken).
Grundbuchblattabschriften:
Für eine Grundbuchblattabschrift ist ein schriftlicher, formloser Antrag nötig, der bei persönlicher Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises, per Post oder Telefax gestellt werden kann.
Grundbuchblattabschriften erhalten der Grundstückeigentümer oder die Berechtigten eines eingetragenen Rechtes. Andere Personen müssen Ihr berechtigtes Interesse darlegen.
Preise:
- unbeglaubigter Grunbuchblattausdruck: 10,--
- beglaubigter Grundbuchblattausdruck: 20,--
Die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung erhalten Sie bei der Bay. Vermessungsverwaltung.