Menü

Amtsgericht Fürstenfeldbruck

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt


Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr.

Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Aufgrund des Parteiverkehrs Montag bis Donnerstag ist das Grundbuchamt in der Zeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr telefonisch nur eingeschränkt erreichbar.

Amtsgericht

-Grundbuchamt-
Stadelbergerstr. 5
82256 Fürstenfeldbruck (Hausanschrift)

Telefon: 08141 / 511-145
Telefax: +49 9621 96241 2870

Hinweise

Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke erhält der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts; andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Grundbuchordnung),

  •  z.B. als Gläubiger einen Vollstreckungstitel vorlegen,
  •  als Kaufinteressent die Vollmacht des Eigentümers vorlegen

Bitte beachten Sie:
Per Telefon ist weder eine Grundbucheinsicht noch die Bestellung eines Grundbuchblattes möglich.

Wichtiger Hinweis:
Zur Löschung eines Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) ist eine Löschungsbewilligung des Gläubigers und die Zustimmung des/der Grundstückseigentümer in notariell beglaubigter Form erforderlich.
Ein formloser Antrag genügt nicht.

Grundbucheinsicht:
Zur Grundbucheinsicht ist die persönliche Vorsprache und die Vorlage eines Personalausweises erforderlich. Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren ist nur einem beschränkten Benutzerkreis vorbehalten (z.B. Behörden, Notare, Banken).

Grundbuchblattabschriften:
Für eine Grundbuchblattabschrift ist ein schriftlicher, formloser Antrag nötig, der bei persönlicher Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises, per Post oder Telefax gestellt werden kann.
Grundbuchblattabschriften erhalten der Grundstückeigentümer oder die Berechtigten eines eingetragenen Rechtes. Andere Personen müssen Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

Preise:
  • unbeglaubigter Grunbuchblattausdruck: 10,--€
  • beglaubigter Grundbuchblattausdruck: 20,--€
Grundsteuer:
Die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung erhalten Sie bei der Bay. Vermessungsverwaltung.

Weitere Informationen und Hinweise

Warnhinweis:
Wir warnen vor dubiosen Internetanbietern in Grundbuchangelegenheiten. Es treten zahlreiche Anbieter auf, die Grundbuchauszüge überteuert anbieten.
Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet nach der offiziellen Gebührenordnung (GNotKG) nur 10,00 Euro. Dafür erhalten Sie eine separate Rechnung der Landesjustizkasse Bamberg.
Mit den diversen Dienstleistungsanbietern für Grundbuchsachen im Internet hat das Grundbuchamt nichts zu tun.
Bestellen Sie Ihren Grundbuchauszug mit dem hier eingestellten Formular.

Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges kann auch online ausgefüllt werden. Hierzu benötigen Sie eine sogenannte BayernID. Hierbei handelt es sich um einen bayernweiten einheitlichen Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung der Justiz.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier

Verfahrensübersicht