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Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Christine Schäfer Behördenleitung Telefon: 08821 / 928-0 E-Mail: poststelle@ag-gap.bayern.de

Beratungshilfeanträge können nicht per E-Mail gestellt werden


Vorstandsanordnung:

Zum Schutz der Beschäftigten und Beteiligten bzw. Publikum von Ansteckung durch das Coronavirus SARSCoV-2 und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes ergeht folgende Anordnung:

1. Sämtliche verpflichtende Schutzmaßnahmen gegen Infektionen mit dem Coronavirus sind aufgehoben. Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 ist indes weiter hoch.

2. Angesichts des fortbestehenden Infektionsrisikos wird die Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln und ein umsichtiges Umgehen miteinander weiterhin empfohlen. So kann beispielsweise das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen, z.B. bei Nichteinhaltung des gebotenen Mindestabstands, auf freiwilliger Basis weiterhin sinnvoll sein.

3. Im Bereich der Sitzungssäle bleibt es zudem dabei, dass über gegebenenfalls notwendige, verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen die jeweiligen Vorsitzenden in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden.

4. Die Bürger werden weiterhin gebeten, das Gericht nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten persönlich aufzusuchen. Die Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung. Für nichtöffentliche Termine (z.B. Grundbucheinsicht, Erbscheinsanträge) soll zur Vermeidung von Wartezeiten und unnötigen Kontakten grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung erfolgen. 

Auf einen Blick