Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Beratungshilfeanträge können nicht per E-Mail gestellt werden.
Vorstandsanordnung:
Zum Schutz der Beschäftigten und Beteiligten bzw. Publikum von Ansteckung durch das Coronavirus SARSCoV-2 und zur Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebes ergeht folgende Anordnung:
1. Sämtliche verpflichtende Schutzmaßnahmen gegen Infektionen mit dem
Coronavirus sind aufgehoben. Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem
Coronavirus SARSCoV-2 ist indes weiter hoch.
2. Angesichts des fortbestehenden Infektionsrisikos wird die Beachtung der
allgemeinen Hygieneregeln und ein umsichtiges Umgehen miteinander
weiterhin empfohlen. So kann beispielsweise das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen, z.B. bei Nichteinhaltung des
gebotenen Mindestabstands, auf freiwilliger Basis weiterhin sinnvoll sein.
3. Im Bereich der Sitzungssäle bleibt es zudem dabei, dass über gegebenenfalls notwendige, verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen die jeweiligen Vorsitzenden in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden.
4. Die Bürger werden weiterhin gebeten, das Gericht nur in dringenden und
unaufschiebbaren Angelegenheiten persönlich aufzusuchen. Die Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung.
Für nichtöffentliche Termine (z.B. Grundbucheinsicht, Erbscheinsanträge) soll zur Vermeidung von Wartezeiten und unnötigen Kontakten
grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung erfolgen.