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Gebäude mit Garten

Hinterlegungsstelle

Informationen zur Hinterlegung am Amtsgericht Gemünden a.Main

Die Hinterlegungsstelle befindet sich im 4. Stock des Justizhauptgebäudes, Friedenstraße 7, Zimmer 44.


Öffnungszeiten des Amtsgerichts:
Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
oder Termine nach mündlicher Vereinbarung.


Vor einer persönlichen Antragstellung auf Hinterlegung wird um vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebeten.

Telefon: 09351/809-144


Hinweise:
Die Diensträume sind über den schwellenfreien Zugang zum Justizhauptgebäude über den Aufzug auch für Rollstuhlfahrer erreichbar.

Bitte bringen Sie stets zu den Terminen die erforderlichen Ausweisdokumente und Unterlagen mit.

Informationen zur Hinterlegung

Nach § 9 des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes können bei den Hinterlegungsstellen der Amtsgerichte Geldsummen, Wertpapierguthaben, Wertpapiere, Geldzeichen, Urkunden sowie Kostbarkeiten in bestimmten Fällen hinterlegt werden.

Hier finden Sie einige Beispiele für Fälle, in welchen der entsprechende Betrag oder der Gegenstand hinterlegt werden können:

  • Die einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach Leistung einer Sicherheit wurde durch gerichtliche Entscheidung angeordnet.
  • Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Gerichtsurteils nach Sicherheitsleistung wurde durch gerichtliche Entscheidung angeordnet.
  • Es wurde die Möglichkeit der Kautionszahlung zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls eingeräumt.
  • Ein Schuldner möchte seine Verbindlichkeiten begleichen, weiß aber nicht, wer der rechtmäßige Gläubiger ist (= Gläubigerungewissheit, § 372 BGB).
  • Annahmeverzug des Gläubigers, § 372 BGB.

Die Hinterlegung von Testament erfolgt nicht nach dem Hinterlegungsgesetz bei der Hinterlegungsstelle.
Wenden Sie sich hierfür bitte an das Nachlassgericht.
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