Zwangsvollstreckung
-
Das Zwangsvollstreckungsgericht befindet sich im 5. Stock des Justizhauptgebäudes, Friedenstraße 7.
Die Geschäftsstelle befindet sich in Zimmer 37.
Telefon: 09351 / 809-137
Telefax: 09351 / 809-335
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder Termine nach mündlicher Vereinbarung
Hinweise:
Die Diensträume sind über den schwellenfreien Zugang zum Justizhauptgebäude über den Aufzug auch für Rollstuhlfahrer erreichbar.
Bitte bringen Sie zu den Terminen die erforderlichen Ausweisdokumente und Unterlagen mit. -
-
Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einer Einkommenspfändung
Es besteht die Möglichkeit der Nutzung des Online-Verfahrens im BayernPortal. Hierfür benötigen eine "BayernID".
-
Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einem Pfändungsschutzkonto
Es besteht die Möglichkeit der Nutzung des Online-Verfahrens im BayernPortal. Hierfür benötigen eine "BayernID".
-
Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einer Einkommenspfändung
Verfahrensübersicht
- Adoptionen
- Beratungshilfe
- Betreuungsverfahren
- Bußgeldverfahren
- Ermittlungsrichter
- Erzwingungshaft
- Familienverfahren
- Zahlungsmöglichkeiten
- Grundbuchamt
- Hinterlegungsstelle
- Mietsachen
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragstelle
- Strafverfahren
- Unterbringungsverfahren
- Verkehrszivilsachen
- Vormundschaftsverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsvollstreckung