Familienverfahren
Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:
- Scheidung, Aufhebung und Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
 - Regelung des Versorgungsausgleichs
 - Ehegatten- und Kindesunterhalt
 - Regelung des Sorge- und Umgangsrechts für Kinder
 - Regelung güterrechtlicher Ansprüche
 - Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
 - Aufhebung von Lebenspartnerschaften und Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
 - Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
 - Adoptionen
 
Erreichbarkeit
Zimmer Nr. 125/Obergeschoss Altbau
Zimmer Nr. 131/Obergeschoss Altbau
Telefon: 09441 / 509 -148, -153, -170 und -171
Telefax: 09621 / 96241-3581
Sprechzeiten: 
Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr