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Amtsgericht Kelheim

Hinterlegungsstelle

Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für Hinterlegungen von Geldbeträgen, Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten.

Eine Hinterlegung ist nur zulässig

  • wenn dem Hinterleger eine gesetzliche Vorschrift zur Seite steht, die ihn zur Hinterlegung berechtigt bzw. verpflichtet
  • wenn der Hinterleger durch eine behördliche Anordnung oder Entscheidung zur Hinterlegung für berechtigt oder verpflichtet erklärt worden ist

Erreichbarkeit

Zimmer Nr. 32/Erdgeschoss Altbau
Telefon: 09441 / 509-130

Verfahrensübersicht