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Amtsgericht Kelheim

Justizgebäude - Amtsgericht Kelheim

Nachlassverfahren

Das Nachlassgericht ist insbesondere zuständig für:

  • die Feststellung der Erben und Erteilung von Erbscheinen
  • den Erlass von Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
  • die Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen
  • die Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen


Nicht zuständig ist das Nachlassgericht für:
  • die Erbauseinandersetzung zwischen Miterben
  • die Verteilung des Nachlasses
  • die Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen
  • Dies müssen die Beteiligten untereinander regeln. Falls eine Einigung nicht zustande kommt, ist der Zivilrechtsweg zu beschreiten.


Informationen und Formulare zur Erbschaft- und Schenkungsteuer finden Sie unter nachfolgendem Link:

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Erbschaft-_und_Schenkungsteuer/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x

Erreichbarkeit

Zimmer Nr. 112 und 113 / Obergeschoss Neubau
Telefon: 09441 / 509-184, -185 und 143
Telefax: 09621 / 96241-3579

Verfahrensübersicht