Nachlassverfahren
Das Nachlassgericht ist insbesondere zuständig für:
- die Feststellung der Erben und Erteilung von Erbscheinen
- den Erlass von Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
- die Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen
- die Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
Nicht zuständig ist das Nachlassgericht für:
- die Erbauseinandersetzung zwischen Miterben
- die Verteilung des Nachlasses
- die Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen
- Dies müssen die Beteiligten untereinander regeln. Falls eine Einigung nicht zustande kommt, ist der Zivilrechtsweg zu beschreiten.
Informationen und Formulare zur Erbschaft- und Schenkungsteuer finden Sie unter nachfolgendem Link:
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Erbschaft-_und_Schenkungsteuer/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x
Erreichbarkeit
Zimmer Nr. 112 und 113 / Obergeschoss Neubau
Telefon: 09441 / 509-184, -185 und 143
Telefax: 09621 / 96241-3579