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Amtsgericht Kelheim

Gerichtszahlstelle

Der Zahlungsverkehr im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist grundsätzlich unbar zu leisten. Barauszahlungen, auch von Zeugenentschädigungen, sind daher nicht möglich.

Bankverbindung

Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Bank: Bayerische Landesbank München
Bankleitzahl: 700 500 00
IBAN: DE 34 7005 0000 0000 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM

  • Bei Einzahlungen von Gerichtsgebühren: Konto Nr.: 30 24 919
  • Bei Einzahlungen von Strafen und Auflagen: Konto Nr.: 20 24 919
  • Bei sonstigen Einzahlungen: Konto Nr. 24 919

Bitte geben sie bei allen Zahlungen, Überweisungen und Schreiben unbedingt das Geschäftszeichen des zugrunde liegenden Verfahrens und den Behördennamen (AG Kelheim) an.
Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch das Amtsgericht und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden
  • Eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ist möglich
Für die eng begrenzten Ausnahmefälle, in denen noch der Barzahlungsverkehr möglich ist, wurde an der Behörde eine Geldannahme- und Handvorschussstelle eingerichtet.
Diese ist wie folgt erreichbar:

Zimmer Nr. 6 / Erdgeschoss Neubau
Telefon: 09441 / 509-112
Fax: 09621 96241-3582

Scheckzahlungen

Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.

Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden. Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzlich vorgesehene Zahlungen wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungssachen).

Verfahrensübersicht