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Amtsgericht Kelheim

Zivilverfahren

Das Zivilgericht ist insbesondere zuständig für:

  • alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro
  • Wohnungsmietsachen
  • Wohnungseigentumssachen (seit 1. Juli 2007)
  • Arreste und Einstweilige Verfügungen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
  • Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz, soweit nicht das Familiengericht zuständig ist

Erreichbarkeit

Zimmer Nr. 33 und 34 / Erdgeschoss Altbau
Telefon: 09441 / 509-131, -132, -168 und -169
Telefax: 09621 / 96241-3576

Verfahrensübersicht