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Amtsgericht Kitzingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Sprechzeiten

Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr - 11.00 Uhr

Telefon: 09321 / 7006-122, -123, -124 und -190
Telefax: 09321 / 7006-142

E-Mail: poststelle.gba@ag-kt.bayern.de

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Hinweise zur Löschung einer Grundschuld oder Hypothek

  • Zunächst ist eine Löschungsbewilligung beim Gläubiger (Bank) anzufordern.
  • Im Falle einer Grundschuld mit Brief müssen Sie sich auch den Grundschuldbrief mit übersenden lassen.
  • Mit der Löschungsbewilligung müssen Sie dann zum Notar gehen. Bei diesem stellen Sie den Antrag auf Löschung des Grundpfandrechts. Ihre Unterschrift muss dann vom Notar beglaubigt werden (zwingende Formvorschrift, § 29 GBO).

Zuständigkeit

Das Grundbuchamt ist zuständig für die Gemarkungen im Landkreis Kitzingen:

Landkreiskarte Gruen 500x482
Die Grafik zeigt den Landkreis Kitzingen, der im Norden an den Landkreis Schweinfurt, im Osten an den Landkreis Bamberg, im Südosten und Süden an den Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und im Westen an den Landkreis Würzburg angrenzt, mit seinen 31 Gemeinden.
Im einzelnen sind dies: Volkach, Nordheim/Main, Prichsenstadt, Sommerach, Wiesentheid, Schwarzach a. Main, Dettelbach, Abtswind, Rüdenhausen, Kleinlangheim, Großlangheim, Albertshofen, Mainstockheim, Biebelried, Buchbrunn, Kitzingen, Geiselwind, Castell, Wiesenbronn, Rödelsee, Iphofen, Mainbernheim, Sulzfeld a.Main, Marktsteft, Marktbreit, Segnitz, Willanzheim, Markt Einersheim, Obernbreit, Seinsheim und Martinsheim.

Verfahrensübersicht