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Amtsgericht Kitzingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Sprechzeiten

Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr - 11.00 Uhr

Telefon: 09321 / 7006-122, -123, -124
Telefax: +49 9621 96241 4891

E-Mail: poststelle.gba@ag-kt.bayern.de

Grundbucheinsicht/-abschriften

Wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann, erhält Einsicht in das Grundbuch. Einsichtsberechtigt ist stets der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z. B. als Gläuber durch Vorlage eines Vollstreckungstitels oder als Kaufinteressent durch Vorlage einer Eigentümervollmacht.


Grundbuchauszüge/Grundbuchabschriften können wie folgt beantragt werden:

  • persönlich im Bürgerservice des Amtsgerichts, unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses oder
  • schriftlich mit einer Kopie des Personalausweises/Reisepasses oder
  • elektronisch über das Online-Verfahren
Bitte beachten Sie, dass Sie zwar über das Online-Verfahren einen Grundbuchauszug beantragen können, derzeit allerdings die Bearbeitung noch schriftlich erfolgt. Eine zeitnahe elektronische Bereitstellung von Grundbuchauszügen ist noch nicht möglich.

Die schriftliche Bearbeitung kann aufgrund von Verzögerungen auf dem Postweg bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.

Hinweis Grundbuchauszug

Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen. Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.

Hinweise zur Löschung einer Grundschuld oder Hypothek

  • Zunächst ist eine Löschungsbewilligung beim Gläubiger (Bank) anzufordern.
  • Im Falle einer Grundschuld mit Brief müssen Sie sich auch den Grundschuldbrief mit übersenden lassen.
  • Mit der Löschungsbewilligung müssen Sie dann zum Notar gehen. Bei diesem stellen Sie den Antrag auf Löschung des Grundpfandrechts. Ihre Unterschrift muss dann vom Notar beglaubigt werden (zwingende Formvorschrift, § 29 GBO).

Zum Herunterladen

Zuständigkeit

Das Grundbuchamt ist zuständig für die Gemarkungen im Landkreis Kitzingen:

Landkreiskarte Gruen 500x482
Die Grafik zeigt den Landkreis Kitzingen, der im Norden an den Landkreis Schweinfurt, im Osten an den Landkreis Bamberg, im Südosten und Süden an den Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und im Westen an den Landkreis Würzburg angrenzt, mit seinen 31 Gemeinden.
Im einzelnen sind dies: Volkach, Nordheim/Main, Prichsenstadt, Sommerach, Wiesentheid, Schwarzach a. Main, Dettelbach, Abtswind, Rüdenhausen, Kleinlangheim, Großlangheim, Albertshofen, Mainstockheim, Biebelried, Buchbrunn, Kitzingen, Geiselwind, Castell, Wiesenbronn, Rödelsee, Iphofen, Mainbernheim, Sulzfeld a.Main, Marktsteft, Marktbreit, Segnitz, Willanzheim, Markt Einersheim, Obernbreit, Seinsheim und Martinsheim.

Verfahrensübersicht