Grundbuchamt
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr - 11.00 Uhr
Telefon: 09321 / 7006-122, -123, -124 und -190
Telefax: 09321 / 7006-142
E-Mail: poststelle.gba@ag-kt.bayern.de
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Hinweise zur Löschung einer Grundschuld oder Hypothek
- Zunächst ist eine Löschungsbewilligung beim Gläubiger (Bank) anzufordern.
- Im Falle einer Grundschuld mit Brief müssen Sie sich auch den Grundschuldbrief mit übersenden lassen.
- Mit der Löschungsbewilligung müssen Sie dann zum Notar gehen. Bei diesem stellen Sie den Antrag auf Löschung des Grundpfandrechts. Ihre Unterschrift muss dann vom Notar beglaubigt werden (zwingende Formvorschrift, § 29 GBO).
Zuständigkeit
Das Grundbuchamt ist zuständig für die Gemarkungen im Landkreis Kitzingen:
![Landkreiskarte Gruen 500x482 Landkreiskarte Gruen 500x482](/media/images/behoerden-und-gerichte/fittosize__316_0_c18b4f7b9288d90a96964e400ead8a61_landkreiskarte_gruen_500x482.jpg)
Im einzelnen sind dies: Volkach, Nordheim/Main, Prichsenstadt, Sommerach, Wiesentheid, Schwarzach a. Main, Dettelbach, Abtswind, Rüdenhausen, Kleinlangheim, Großlangheim, Albertshofen, Mainstockheim, Biebelried, Buchbrunn, Kitzingen, Geiselwind, Castell, Wiesenbronn, Rödelsee, Iphofen, Mainbernheim, Sulzfeld a.Main, Marktsteft, Marktbreit, Segnitz, Willanzheim, Markt Einersheim, Obernbreit, Seinsheim und Martinsheim.