Menü

Amtsgericht Kitzingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Sprechzeiten

Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr - 11.00 Uhr (Nachmittags nach Vereinbarung)
Ausgenommen sind vereinbarte Termine, Eilanträge und fristgebundene Anträge.

Telefon:

  • 09321 / 7006-144 (Beginn Nachname d. Erblasser/in:  A-F, H)
  • 09321 / 7006-147 (Beginn Nachname d. Erblasser/in:  G, I-Q)
  • 09321 / 7006-152 (Beginn Nachname d. Erblasser/in:  R-Z)


Telefax:   09321 / 7006-174


Hinweis: Soweit Sie eine Beurkundung wünschen (Erbschaftsausschlagung oder Erbscheinsantrag), vereinbaren Sie bitte in jedem Fall vorab telefonisch einen Termin. Sie können nicht davon ausgehen, dass während der allgemeinen Sprechzeiten des Nachlassgerichts ein Beurkundungstermin frei ist.

             

Informationen über Erbschaftssteuer

Informationen über die Erbschaftssteuer finden Sie im nachfolgenden Link

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Erbschaft-_und_Schenkungsteuer...



Verfahrensübersicht