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Amtsgericht Kronach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefon: 09261 / 6065-160 oder -130
Telefax: 09261 / 6065-181


Das Nachlassgericht beim Amtsgericht Kronach ist örtlich zuständig bei Nachlassverfahren, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Kronach hatte.

Das Nachlassgericht ist zuständig für

  • die Feststellung von Erben
  • die Erteilung von Erbscheinen
  • Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
  • Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
  • Testamentshinterlegungen

Informationen

Verfahrensübersicht