Beratungshilfe
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 09261 / 6065-124
Telefax: 09261 / 6065-163
Beratungshilfe erhalten ausschließlich Bürger mit geringem Einkommen für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts.
Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gegeben, erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie sich bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten lassen können.
Hinweis
Bitte bringen Sie unbedingt mit:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass und
- eine aktuelle Bescheinigung über Ihr Einkommen.
Neuer Online-Service für Beratungshilfe
Auf der Website „Justiz-Services“ können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.
Mit einem „Vorab Checkˮ können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Weitere Informationen zur Beantragung von Beratungshilfe finden Sie hier.