Menü

Amtsgericht Kronach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Wohnungseigentumsverfahren

siehe Zivilverfahren

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefon: 09261 / 6065-138
Telefax: 09261 / 6065-110


Das Amtsgericht als Zivilgericht entscheidet in Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz ( ab 1. Juli 2007 zuständig Zivilgericht) ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes

  • über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
  • über die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümern
  • über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • bei Klagen Dritter, die sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder gegen die Wohnungseigentümer richten und sich auf das gemeinschaftliche Eigentum, seine Verwaltung oder das Sondereigentum beziehen
  • bei Mahnverfahren, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Antragstellerin ist.

Rechtsantragstelle für Wohnungseigentumssachen (WEG)

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
  • Eigentümerliste
  • Verwaltervertrag
  • Gemeinschaftsordnung
  • Teilungserklärung
  • Einladung und Protokoll zur Eigentümerversammlung
Soweit Sie als Antragsteller beim Gericht auch einen Gerichtskostenvorschuss entrichten müssen, erhalten Sie nach ca. zwei bis vier Wochen eine entsprechende Zahlungsaufforderung.

Verfahrensübersicht