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Amtsgericht Landsberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Hier können Sie Erklärungen zur Erbschaftsannahme oder zur Erbschaftsausschlagung abgeben sowie einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses stellen.

Sie erhalten zudem Auskunft über die Verwahrung von Testamenten sowie über den Ablauf eines Erbenermittlungsverfahrens.

Für die Verteilung des Nachlasses unter den Erben ist das Nachlassgericht jedoch nicht zuständig.

Erreichbarkeit

Das Nachlassgericht befindet sich im Vordergebäude im Erdgeschoss auf Zimmer Nr. 8 und 9.

Telefon: 08191 / 108-209 od. -208
Telefax: 08191 / 108-222

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 15:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Weitere Informationen und Hinweise

Verfahrensübersicht