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Amtsgericht Landsberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Zuständig ist das Amtsgericht Landsberg am Lech nur für die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen.

Dies sind insbesondere:
Pfändung von Forderungen (Lohn- und Kontopfändungen), Gewährung von Vollstreckungsschutz

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses. Zentrales Vollstreckungsgericht Hof

Erreichbarkeit

Das Vollstreckungsgericht befindet sich im Rückgebäude des Erdgeschosses auf Zimmer Nr. 025.
Telefon: 08191 / 108-261

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 15:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Formulare und Broschüren zum Herunterladen

Verfahrensübersicht