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Amtsgericht Laufen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Das Zivilgericht ist u.a zuständig für

  • Klagen (1. Instanz) bei einem Streitwert bis zu 5.000 €
  • z.B. können geltend gemacht werden Ansprüche auf
  • Zahlung einer Geldsumme, Herausgabe einer Sache, Ersatz eines Schadens, Duldung, Unterlassung, Abgabe einer Willenserklärung,  Arrest und einstweilige Verfügungen (streitwertabhängig), Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens (streitwertabhängig)
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Wohnraum-Mietverhältnis ohne Rücksicht auf den Streitwert
  • Wohnungseigentumssachen
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Schutzschriften (soweit nicht das Familiengericht zuständig ist)
  • Anträge auf Kostenfestsetzung nach einem durchgeführten Zivilprozessverfahren
In manchen Fällen ist jedoch die Klageerhebung erst nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zulässig!

Erreichbarkeit

Telefon: 08682 / 911-249
Telefax: +499621962411556

E-Mail:
POSTSTELLE_ZIVILVOLLSTRECKUNG@ag-lf.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Telefaxanschlüsse oder Briefkästen des Amtsgerichts Laufen werden grundsätzlich an dienstfreien Tagen und außerhalb der Dienstzeiten nicht gesichtet.

Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, kann vom Amtsgericht auf Antrag unter gewissen Voraussetzungen für dieses Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Die Partei hat dann -je nach ihren Einkommensverhältnissen- die Gerichtskosten und die Kosten ihres Rechtsanwalts entweder überhaupt nicht oder in angemessenen Teilbeträgen zu bezahlen.

Allgemeine Informationen

Broschüren des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Verfahrensübersicht