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Amtsgericht Laufen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Beim Grundbuchamt Laufen werden die Grundbücher für die im Landkreis Berchtesgadener Land gelegenen Grundstücke geführt. Es ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.

Auf Antrag werden Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch, erteilt.

Wir weisen darauf hin, dass das Grundbuchamt kein öffentliches Register ist, in das unbeschränkt Einsicht genommen werden kann. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§12 Grundbuchordnung).

Wie und wann erhalte ich einen Grundbuchausdruck oder Auskünfte?

Aufgrund des erheblichen Anstiegs der Anträge auf Grundbuchauszüge, Anforderungen von Urkundsabschriften und Einsichtsgesuchen in den letzten Monaten ist generell mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Insbesondere ist das kurzfristige Erstellen von Abschriften vor bevorstehenden Beurkundungsterminen nicht mehr möglich.

 

Wir bitten daher alle rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger, Ihre Anliegen schriftlich geltend zu machen (Anschrift: Tittmoninger Straße 32, 83410 Laufen). Anträge auf Grundbuchauszüge sowie Abschriften von Unterlagen aus den Grundakten (z. B. Teilungserklärungen, Aufteilungspläne o. ä.) können auch per Email (unterschriebenes Anforderungsschreiben nur als pdf-Datei) an: poststelle.gba@ag-lf.bayern.de oder per FAX unter +49 9621 96241 1539 eingereicht werden.

 

Sollen Änderungen im Grundbuch vorgenommen werden, ist dies ausschließlich auf dem Postweg unter Vorlage der erforderlichen Originalunterlagen möglich.

 

Terminvereinbarungen können telefonisch vorgenommen werden unter 08682/911-400.

 

Besonderer Hinweis:

Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Mit diesen Dienstleistungsanbietern hat das Grundbuchamt nichts zu tun. Das dort fällige Bearbeitungsentgelt ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren.

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Grundbuchausdruck oder Auskünfte?

  • Als Eigentümer können Sie sich einen Grundbuchausdruck Ihres Grundbuchblattes erstellen lassen. Darin finden Sie den Beschrieb des Objekts (Flurnummer, Lage, Größe), die Eigentumsverhältnisse und die Belastungen.
  • Wenn Sie nicht Eigentümer sind, ist das Bestehen eines berechtigten Interesses erforderlich.
  • Dies ist z.B. der Fall, wenn Ihnen ein am Grundstück eingetragenes Recht (Grundschuld, Nießbrauch, Dienstbarkeit etc.) zusteht oder Sie in sonstiger Weise Ansprüche gegen den Eigentümer haben und diese durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen darlegen können.
  • In allen anderen Fällen benötigen Sie eine Vollmacht des Eigentümers.
  • Kein berechtigtes Interesse haben z.B. Kauf- oder Mietinteressenten, die durch Einsicht erst den Namen des Eigentümers erfahren wollen.
  • Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.
  • Preis: Ein Grundbuchausdruck kostet als amtlicher Ausdruck 20 Euro und als einfacher Ausdruck 10 Euro.

Online-Verfahren

Gerne können Sie den Grundbuchauszug über den nachfolgenden Link auf dem Formularserver des BayernPortals beantragen:

Erreichbarkeit

Telefon: 08682 / 911-400
Telefax: +499621962411539

E-Mail: poststelle.gba@ag-lf.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Weitere Informationen

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