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Amtsgericht Laufen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Beim Grundbuchamt Laufen werden die Grundbücher für die im Landkreis Berchtesgadener Land gelegenen Grundstücke geführt. Es ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.

Auch gewährt das Grundbuchamt jedem Einsicht in das Grundbuch, der ein berechtigtes Interessse darlegt. Auf Antrag werden Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch, erteilt.

Wie und wann erhalte ich einen Grundbuchausdruck oder Auskünfte?

  • Persönliche Vorsprache unter Vorlage eines Ausweises während der Sprechzeiten. Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Anforderung schriftlich oder per Telefax +499621962411539 unter Darlegung Ihrer Berechtigung (bitte geben Sie hierbei nach Möglichkeit Gemarkung, Blattstelle und Flurnummer des jeweiligen Grundstücks an)
  • Telefonische Bestellungen sind leider nicht möglich

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Grundbuchausdruck oder Auskünfte?

  • Als Eigentümer können Sie sich einen Grundbuchausdruck Ihres Grundbuchblattes erstellen lassen. Darin finden Sie den Beschrieb des Objekts (Flurnummer, Lage, Größe), die Eigentumsverhältnisse und die Belastungen.
  • Wenn Sie nicht Eigentümer sind, ist das Bestehen eines berechtigten Interesses erforderlich.
  • Dies ist z.B. der Fall, wenn Ihnen ein am Grundstück eingetragenes Recht (Grundschuld, Nießbrauch, Dienstbarkeit etc.) zusteht oder Sie in sonstiger Weise Ansprüche gegen den Eigentümer haben und diese durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen darlegen können.
  • In allen anderen Fällen benötigen Sie eine Vollmacht des Eigentümers.
  • Kein berechtigtes Interesse haben z.B. Kauf- oder Mietinteressenten, die durch Einsicht erst den Namen des Eigentümers erfahren wollen.
  • Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.
  • Preis: Ein Grundbuchausdruck kostet als amtlicher Ausdruck 20 Euro und als einfacher Ausdruck 10 Euro.
Besonderer Hinweis:
Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Mit diesen Dienstleistungsanbietern hat das Grundbuchamt nichts zu tun. Das dort fällige Bearbeitungsentgelt ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren.

Erreichbarkeit

Telefon: 08682 / 911-400
Telefax: +499621962411539

E-Mail: poststelle.gba@ag-lf.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Weitere Informationen

Verfahrensübersicht