Familienverfahren
Das Familiengericht ist zuständig für
- Verfahren auf Scheidung, Aufhebung, Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe oder auf
 - Herstellung des ehelichen Lebens
 - Verfahren über güterrechtliche Ansprüche
 - Verfahren über Ehewohnung und Hausrat
 - Unterhaltsverfahren
 - Verfahren über das Sorge- und Umgangsrecht
 - Verfahren über die Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder über die Vaterschaft
 - Adoptionen
 - Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
 - gerichtliche Genehmigungen für Rechtsgeschäfte, an denen Minderjährige beteiligt sind
 
Geschäftsstelle
Zimmer 24
Telefon:
09571 / 9553-154
09571 / 9553-155
09571 / 9553-187
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Weitere Informationen
- Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
 - Broschüren und Informationen Das Bayerische Staatsministerium der Justiz gibt eine Reihe von Broschüren und Informationsmaterialien heraus. Diese können unter diesem Link angeschaut, heruntergeladen oder ggf. kostenlos bestellt werden.