Zivilverfahren
Das Zivilgericht (Abteilung für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) ist zuständig für
- Klagen bis zu einem Streitwert in Höhe von 5.000,-  (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe)
 - Wohnungseigentumssachen
 - Arrest und einstweilige Verfügung
 - Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
 - Anträge auf Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
 - Anträge auf Kostenfestsetzung
 - Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
 - Anträge auf Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens
 
Erreichbarkeit
Zimmer 22
Telefon: 09571 / 9553-151
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Weitere Informationen
- Antrag auf Prozesskostenhilfe
 - Broschüren und Informationen Das Bayerische Staatsministerium der Justiz gibt eine Reihe von Broschüren und Informationsmaterialien heraus. Diese können unter diesem Link angesehen, heruntergeladen oder ggf. kostenlos bestellt werden.