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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 47 vom 10.08.15

Gewalt um den Wiener Akademikerball



Am 1.7.15 verurteilte die zuständige Richterin am Amtsgericht München einen 20-jährigen Münchener Schüler wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Polizeibeamte zu 48 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zur Teilnahme an einem Vortrag im Stadtjugendamt München zum Thema Gewalt und ihre Folgen.

 


Der Münchener befand sich am 24.1.2014 in der österreichischen Hauptstadt Wien, wo an diesem Tag der Wiener Akademikerball stattfand, der von der FPÖ organisiert wird. Im Zusammenhang mit diesem Ereignis kam es im Innenstadtbereich zu zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen gewaltbereiten Demonstranten aus dem linken Spektrum und Polizeikräften.

Der Münchner befand sich vermummt mittels eines Schals, den er über Mund und Nase gebunden hat, und einer Kapuze gegen 20.30 Uhr gegenüber dem Naturhistorischen Museum in einer Gruppe von fünf bis zehn Personen des linken Spektrums Diese Gruppe griff uniformierte Polizeibeamte in Schutzkleidung an, die zu diesem Zeitpunkt ein Taxi, in dem Gäste des Akademikerballs saßen, gegen die Demonstranten abschirmten. Der Münchner warf eine Glasflasche in Richtung der Polizeibeamten, um diese zu verletzen, traf jedoch niemanden. Daraufhin wurde er von einem Polizeibeamten festgehalten, der seine Personalien aufnehmen wollte. Der Münchner versuchte, sich loszureißen, und schlug mit den Armen rudernd um sich. Es wurde dabei niemand verletzt.

Der Münchner räumt in der Verhandlung des Amtsgerichts die Taten im Wesentlichen ein. Er gab an, dass er nicht zu dem sogenannten „schwarzen Block“ gehört habe, sondern erst später zu der Demonstration hinzugestoßen sei. Er habe mit den anderen gerufen „Burschis raus!“. Er habe damit seinen politischen Unmut über die Situation kundtun wollen.

Das Gericht verurteilte den Münchner zu 48 Arbeitsstunden. Es konnte nicht ausschließen, dass bei ihm noch Reifeverzögerungen vorlagen zum Zeitpunkt der Tat. Er war Schüler und lebte noch bei den Eltern. Das Gericht glaubte ihm, dass er nicht extra nach Wien gereist ist, um dort an Gewalttaten teilzunehmen, und dass er auch nicht aktiv zum „schwarzen Block“ gehört.



Urteil des Amtsgerichts München vom 1.7.15,

Aktenzeichen 1022 Ls 113 Js 112166/15 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.




Monika Andreß