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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 87 vom 21.12.15

Falsches Geschenk

Das Amtsgericht München verurteilte am 17.09.2015 eine 34-jährige Münchnerin wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubter Abgabe und Beihilfe zur Anstiftung zum unerlaubten Erwerb von Drogen zu einer Gesamtgeldstrafe von 1500 Euro (75 Tagessätze zu je 20 Euro).

 

Die Münchnerin besorgte sich im Frühjahr 2013 von einer unbekannten Person 16 Gramm Marihuana. Dieses war für ihren Bruder, der ab Februar 2013 in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim einsaß. Sie wickelte es in Alufolie und verschloss diese mit einem Gummiband. Auf unbekannte Weise gelangte das Rauschgift in die Haftanstalt und dort zu ihrem Bruder. Am 05.05.2013 wurden die Drogen von Bediensteten der Justizvollzugsanstalt bei einer Kontrolle des Haftraums in der Unterhose des inhaftierten Bruders der verurteilten Münchnerin entdeckt. Die Beamten gingen in die Zelle und verlangten von den 4 Gefangenen, die sich dort aufhielten, die Hosentaschen „rauszustülpen“. Dabei fiel bei dem Bruder der Münchnerin ein USB Stick zu Boden. Daraufhin wurde die Unterhose kontrolliert, in der er 3 Drogenpäckchen versteckt hatte.

Es gab für die Polizei von einem Bekannten des Inhaftierten Hinweise darauf, dass er in der Justizvollzugsanstalt Drogengeschäfte macht, die von seiner Schwester gemanagt wurden. Daraufhin wurden mehrere Telefonanschlüsse überwacht. Dabei ergab sich Folgendes:

Anfang August 2014 bestellte der Inhaftierte bei seiner Schwester ein Mobiltelefon. Sie hatte zuvor bereits zwei andere Mobiltelefone für ihn besorgt. Auf unbekannte Weise gelangte das Mobiltelefon der Marke Samsung samt SIM-Karte in das Gefängnis. Die Wachleute konnten das Telefon am 09.09.2014 im Gefängnis sicherstellen. Mit diesem Telefon bestellte der Inhaftierte bei einem Freund am 19.8.2014 Marihuana, der daraufhin 7 Gramm besorgte und dem Inhaftierten davon ein Foto über WhatsApp schickte. Der Schmuggel in das Gefängnis ist jedoch missglückt. Die Drogen wurden von dem Freund mit einem Kuvert zur Kanzlei des Anwalts des Inhaftierten gebracht. Dieser nahm es jedoch nicht an.

Bei der Höhe der Strafe hat das Gericht berücksichtigt, dass die Verurteilte geständig war und die Drogen sichergestellt werden konnten. „Außerdem handelte sie in beiden Fällen zu Gunsten ihres inhaftierten Bruders, befand sich also durch die familiäre Verbundenheit in einer Drucksituation, welche die Begehung der Taten zumindest begünstigt hat. Gegenstand der Taten war außerdem jeweils Marihuana, also eine sogenannte weiche Droge, die jeweils durch den Bruder der Angeklagten selbst konsumiert werden sollte“, so das Gericht.


Urteil des Amtsgerichts München vom 17.09.2015,

Aktenzeichen 1123 Ds 388 Js 169375/14

Das Urteil ist rechtskräftig.


Monika Andreß