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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 10 vom 01.02.16

Der Wert von alten Röntgenbildern

Am 2.12.2015 hat das Amtsgericht München einen 20-jährigen Münchner vom Vorwurf des Betruges freigesprochen.

 

Der Münchner war am 6.02.2015 nachmittags vor einem Klinikum in der Umgebung von München mit seinem PKW, einem Freund und einer unbekannten weiteren Person vorgefahren. Der Freund, der Ihn um Hilfe bei dem Transport gebeten hat, gab sich gegenüber dem Haustechniker fälschlicher Weise als Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma aus und behauptete, damit beauftragt zu sein, die Röntgenbilder abzuholen. Das Krankenhaus hatte tatsächlich Ende Januar 2015 einen Vertrag über die Entsorgung der Röntgenbilder mit einer professionellen Entsorgungsfirma, nicht aber mit dem Freund des Münchners, geschlossen. Der Schaden der Entsorgungsfirma, die den Silberanteil verkauft hätte, beträgt nach Schätzung eines Mitarbeiters zwischen 1.300.- € und 1.500.- €. Die Bilder hätten allerdings erst später abgeholt werden sollen. Der Haustechniker händigte gutmütig und nichts ahnend daraufhin circa 80 Säcke mit Röntgenbildern aus.
Bei den Röntgenbildern handelte es sich um ausgesonderte Röntgenbilder (älter als 10 Jahre) auf denen der Name, der Vorname und das Geburtsdatum des Patienten sowie Patientennummer und Datum samt Uhrzeit der Aufnahme vermerkt sind. Circa 50 Säcke mit Röntgenbildern enthielten Anteile von Silber. Bei den Röntgenbildern älteren Datums sind circa 6 Gramm Silber pro Kilogramm Filmgewicht zu erwarten, die durch Waschung oder Veraschung gewonnen werden können.
Am 11.02.2015 wurden 15-20 Säcke der Röntgenbilder in München im Marieluise-Fleißner-Bogen aufgefunden, wobei darin nur Röntgenbilder neueren Datums waren, die über keinen Silberanteil mehr verfügen.
Die Röntgenbilder waren von dem Münchner und seinem Freund sortiert und – bis auf 2 Säcke, für die kein Platz mehr war - im Keller der Eltern gelagert worden, da der PKW für einen anderen Transport benötigt wurde und entladen werden musste. Die 2 Säcke hat der Münchner einfach in einer Grünanlage versteckt, um sie später abzuholen. In der Zwischenzeit wurden diese Säcke entdeckt und es wurde die Polizei verständigt. Als der Münchner im Radio hörte, dass die Röntgenbilder aufgefunden worden sind, hat er sofort die Polizei angerufen und gesagt, dass er gefahren ist. Für die Fahrdienste hat er 100-120 Euro von dem Freund bekommen.
Das Gericht hat ihn nach einer Beweisaufnahme freigesprochen. Es konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er in den Tatplan seines Freundes eingeweiht war und dass er wusste, dass sein Freund tatsächlich keinen Anspruch auf die Säcke mit den Röntgenbildern hatte. In der Hauptverhandlung konnte nicht geklärt werden, woher der Freund wusste, dass die Röntgenbilder von der Klinik zur Abholung durch eine Entsorgungsfirma bereitgestellt worden waren.
Gegen den Freund wird noch immer von der Polizei ermittelt.


Urteil des Amtsgerichts München vom 2.12.2015,

Aktenzeichen 1012 Ls 453 Js 164594/15 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.


Monika Andreß