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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 22 vom 14.03.16

Ekelige Backwaren

Am 11.12.2015 verurteilte das Amtsgericht München einen 53-jährigen Bäcker wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von für den Verzehr durch Menschen ungeeigneten Lebensmitteln zu einer Geldstrafe von 6500 Euro.

 

Der Bäcker ist Inhaber eines Bäckereibetriebs in München Pasing-Obermenzing.

Bereits in der Vergangenheit war der Betrieb mehrfach kontrolliert und lebensmittelrechtlich beanstandet worden. Das Amtsgericht München hatte deswegen bereits zweimal Geldstrafen verhängt.

Am 12.08.2014 fand erneut eine Kontrolle statt. "Die unhygienischen Zustände hätten bei einem normal empfindlichen Menschen Ekel und Widerwillen ausgelöst, wenn er hiervon Kenntnis erlangen würde", so das Gericht.
Bei der Kontrolle wurden unter anderen folgende Hygienemängel festgestellt:
Die Spülmaschine war durch schleimige Schmutzablagerungen und Rotschimmelbildung verunreinigt.
Im Bereich der Teigverarbeitung wurde eine Schüssel mit Butterfett gelagert, darin schwammen Insekten.
Der Gärraum war mit alten Lebensmittelresten, Staub, Gespinsten und Flusen verschmutzt…. Durch den warmen aufsteigenden Wasserdampf, der sich an der Decke sammelt und anschließend in Tropfenform auf die Teiglinge legt, ist hier eine direkte Kontamination mit Schmutzrückständen gegeben.
Die Einschübe der einzelnen Etagen des (Backofens) waren mit alten Teigrückständen und undefinierbaren Belägen stark verkrustet.
An dem Handwaschbecken war der Seifenspender leer. Somit war keine ausreichende Personalhygiene möglich.
Die Türdichtung und Öffnung (der Sahnemaschine) war mit schwarzschimmelähnlichen Rückständen verschmutzt.
Im Inneren (des Kühlraums) wurde eine erhebliche Verunreinigung durch Speisereste, Teig- und Mehlrückstände festgestellt.
Drei Paar Bäckerei-Ofenhandschuhe…waren mit alten Lebensmittelrückständen und undefinierbaren Schmutzablagerungen verkrustet. Diese alten Verschmutzungen befanden sich auch in den Handschuhen.
Von der Decke hingen cm-lange Gespinste, die außerdem mit Staub und Mehlrückständen behaftet waren. Rohre, Kabel und Schalter und Vorrichtungen im Deckenbereich waren erheblich verschmutzt und mit ekelerregenden Rückständen behaftet.

In dem Prozess war der Bäckermeister schuldeinsichtig und hat ein Geständnis abgelegt. Bei Nachkontrollen am 12.08.2014 und 5.11.2014 hat sich vieles zum Guten gewendet und zuletzt ist der Betrieb in einem ordnungsgemäßen Zustand gewesen.

Das Gesetz sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. „Innerhalb des genannten Strafrahmens sprach zu Gunsten des Bäckers sein Geständnis und dass er nach der Nachkontrolle den Zustand der Produktionsstätte wesentlich verbessert hat, z. B. sind die Decken geweißt worden und neue Gegenstände wie Handschuhe und Backformen angeschafft worden sind“, so das Gericht.


Urteil des Amtsgerichts München vom 11.12.2015

1112 Ds 403 Js 107582/15

Das Urteil ist rechtskräftig.



Monika Andreß