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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 26 vom 04.04.16

Schock beim Einsatz

Am 12.11.2015 verurteilte das Amtsgericht München einen19-jährigen Hotelfachangestellten wegen einer exhibitionistischen Handlung zu einer Geldauflage von 600 Euro und der Teilnahme an 3 Sexualberatungsgesprächen.

 

Am 12.7.2015 gegen saß eine 21-jährige Rettungsassistentin in ihrem Rettungswagen vor der „Nachtgalerie“ in München. Der verurteilte junge Mann klopfte an das Fenster des Rettungswagens. Die Rettungsassistentin dachte, dass er ärztlich versorgt werden muss und öffnete die Türe. „Er hat seinen Penis geschwungen...Er hat nichts zu mir gesagt. Ich war total unter Schock“ so die Rettungsassistentin vor Gericht. Er sah ihr auffordernd in die Augen, was von der Zeugin so verstanden wurde, als dass sie ihn befriedigen soll. Sie schrie ihn an, dass er verschwinden solle. Schließlich ist er achselzuckend gegangen. Die Rettungsassistentin verständigte den Security-Dienst, der den Täter festhalten konnte. Die Frau ekelte sich sehr und war so geschockt, dass sie keine weiteren Einsätze in der Tatnacht mehr übernehmen konnte und eine Woche krankgeschrieben wurde. Sie musste sich wegen Schlafstörungen in psychologische Beratung begeben.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte sich der Mann an nichts erinnern. Er gab an, betrunken gewesen zu sein und entschuldigte sich bei der Rettungsassistentin.
Die zuständige Richterin bestrafte den 19-Jährigen nach Jugendstrafrecht. Er sei noch in der Ausbildung und stehe in seiner Persönlichkeit und Lebensführung noch eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleich. „Auch wenn er angab, sich an die eigentliche Tathandlung nicht erinnern zu können, war ihm anzumerken, dass er über sein eigenes Verhalten beschämt war und sein Fehlverhalten eingesehen hat “, so das Gericht. „Unter erzieherischen Gesichtspunkten war es geboten, den Angeklagten zur Teilnahme an 3 Beratungsgesprächen anzuweisen, um ihm dadurch auch die Thematisierung einer etwaigen sexuellen Problematik zu ermöglichen. Um ihm sein Fehlverhalten nochmals deutlich vor Augen zu führen, wurde ihm darüber hinaus die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 600 Euro an die Malteser Unfallhilfe auferlegt“, so die Urteilsbegründung.


Urteil des Amtsgerichts München vom 12.11.2015
Aktenzeichen 1034 Ds 468 Js 202932/15
Das Urteil ist rechtskräftig.



Monika Andreß