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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 33 vom 25.04.16

Revolver und Pistolen nicht erlaubt

Am 02.03.2016 verurteilte das Amtsgericht München einen 71-jährigen Rentner aus Taufkirchen bei München zu einer Geldstrafe von 5200 Euro (130 Tagessätzen zu je 40 Euro) wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

 

Der Rentner bewahrte in seiner Wohnung in der Platanenstraße in einem Tresor einen Revolver der Fa. Smith & Wesson und eine Selbstladepistole der Firma Fabrique Nationale auf. Er besaß nicht die hierfür erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis. Die Straftat wurde am 20.06.2014 aufgedeckt. An diesem Tag war er mit seinem PKW beim Einkaufen. An einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen überquerte ein junger Mann die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten. Der Rentner konnte gerade noch rechtzeitig bremsen und berührte mit dem PKW den Fußgänger ganz leicht am Knie. Es kam zu einem Streit. Dabei soll nach Aussage des Fußgängers der Rentner gesagt haben, dass er eine Waffe im Auto habe und ihn erschießen würde. Der Rentner bestreitet das. Der junge Mann habe an seine Fensterscheibe geschlagen. Daraufhin habe er gesagt: „Hör auf, du spinnst wohl“ und „wenn du nicht aufhörst, dann passiert was….Wie wär´s mit einer Kugel“. Jedenfalls hatte der Fußgänger so große Angst vor dem Rentner, dass er einen anderen Autofahrer bat, ihm zu helfen. Der Autofahrer folgte dem Rentner, der schließlich mit seinem PKW weiterfuhr, und informierte den jungen Mann über den Wohnort. Der Fußgänger ging zur Polizei und machte eine Anzeige. Die Polizei fand in der Wohnung des Rentners die Waffen und stellte sie sicher.

Der Rentner hat vor Gericht ein Geständnis wegen des Waffenbesitzes abgelegt. Er ist noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er ist erheblich an Multipler Sklerose erkrankt. Zur Einwirkung auf ihn oder wegen der Tat selbst hielt das Gericht eine Freiheitsstrafe nicht für notwendig.


Urteil des Amtsgerichts München vom 02.03.2016

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.




Monika Andreß