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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 65 vom 22.08.16

Wegen Dopings bestraft

Am 18.05.2016 wurde ein 21-jähriger Münchner vom Amtsgericht München wegen unerlaubten Erwerbs von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport nach Jugendstrafrecht zu einer Geldauflage von 400 Euro an einen gemeinnützigen Verein für Drogenabhängige und fünf Drogenberatungsgesprächen verurteilt.

 

Der junge Münchner kaufte im November 2014 von einem Bekannten auf einem Parkplatz in Freising 4 Ampullen à 10 ml Testosteron Enantat mit 190 mg/ml und 5.472 mg des freien Wirkstoffes Testosteron, 3 Ampullen à 10 ml Nandrolon Decanoat mit 185 mg/ml Nandrolon Decanoat und 3.552 mg des freien Wirkstoffes Nandrolon und 6mg/ml Testosteron Enantat und 129 mg des freien Wirkstoffes Testosteron und 50 Tabletten Tamoxifen a` 16mg mit 800 mg des freien Wirkstoffes Tamoxifen.

Diese Arzneimittel sind zum schnelleren und gesteigerten Muskel- und Kraftaufbau im Fitness- und Kraftsportbereich und damit zu Dopingzwecken im Sport geeignet. Der Verurteilte verwendete die Arzneimittel nur für den Eigenkonsum. Er hat von dem Verkäufer die Arzneimittel ohne Dosierungsempfehlungen bekommen. Diese musste er selbst recherchieren. „Ich wollte das eigentlich über einen längeren Zeitraum nehmen, aber dann habe ich Atembeschwerden und Herzstechen bekommen, deswegen habe ich damit aufgehört und es weggeschmissen“, sagte der vor Gericht. „Ich habe noch eine Nervenschädigung bekommen. Meine Blase macht nicht mehr richtig zu, also ich muss öfter Wasser lassen, als normal. Ich denke, dass das auch davon kommt.“

Der Münchner trainiert regelmäßig und macht seit 2016 eine Ausbildung zum Sport- und Fitness Kaufmann. Zugunsten des Münchners hat die zuständige Richterin im Urteil berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft ist.

„Er hat nach wie vor unter den körperlichen Nebenwirkungen der Anabolikaeinnahme zu leiden und die Anabolikaeinnahme aus eigenem Antrieb eingestellt“, so die Urteilsbegründung. Das Gericht hat Jugendstrafrecht angewendet, da es davon überzeugt ist, dass bei dem zur Tatzeit 20-Jährigen noch Reifeverzögerungen vorlagen.


Urteil des Amtsgerichts München vom 18.05.2016 Aktenzeichen 1033 Ds 387 Js 175772/15 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß