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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 71 vom 12.09.16

Schwarzfahrt mit Folgen

Am 15.06.2016 verurteilte die zuständige Richterin am Amtsgericht München einen 20-jährigen Münchner wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu drei Wochen Dauerarrest und stellte ihn für ein Jahr unter die Aufsicht eines Betreuers. Außerdem wurde die Führerscheinstelle angewiesen, ihm die nächsten 18 Monate keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

 

Der verurteilte Münchner hat keinen Führerschein. Er hat bereits mehrfach erfolgslos versucht, den Führerschein zu machen. Zuletzt ist er im Sommer 2015 durch die theoretische Prüfung gefallen. Dennoch besaß er ein eigenes Auto.

Der junge Mann fuhr am 04.01.2016 gegen 17.32 Uhr mit seinem PKW Daimler Chrysler auf der Autobahnausfahrt der A94 bei Neuried. Er wollte die Neurieder Straße geradeaus überqueren und überfuhr dabei eine rote Ampel, die bereits vier bis sechs Sekunden Rotlicht anzeigte. Dabei erfasste er das Fahrzeug einer vorfahrtsberechtigten jungen Frau. Diese zog sich eine Platzwunde an der Stirn zu, die im Krankenhaus genäht werden musste, Prellungen am Knie, ausgelöst durch den Airbag, eine Brustkorbprellung und eine Schulterverletzung. In der Schulter bildete sich eine äußerliche Gewebsflüssigkeitsblase, durch die das Muskelgewebe auseinandergedrückt wurde. Die Blase musste punktiert und Gewebsflüssigkeit abgesaugt werden. Bis heute ist die Beweglichkeit der linken Schulter und des linken Oberarms eingeschränkt. Die Halswirbelsäule der Geschädigten wurde gestaucht. Wegen einer Gehirnerschütterung litt sie eine Woche lang an Kopfschmerzen.
Trotz dieses Unfalls fuhr der Verurteilte am 12.02.16 nachts erneut ohne Führerschein mit seinem Pkw auf der Tischlerstraße in München. Er wurde von der Polizei angehalten, weil er zu schnell gefahren ist.

In der Verhandlung sagte er aus: „Ich habe die Ampel übersehen, weil meine Mutter alleine daheim war und ich in Gedanken bei ihr war. Ich habe mich auf die Ampel dahinter konzentriert. Die hintere Ampel war noch grün und ich habe bei der vorderen Ampel nicht registriert, dass sie rot war… Beim zweiten Vorfall war es pure Blödheit, dass ich gefahren bin. Ich habe nicht auf den Tacho geschaut, wusste aber, dass ich ein bisschen zu schnell war.“

Inzwischen wurde der PKW des Verurteilten verschrottet.

Das Gericht wendete Jugendstrafrecht an. Das Verhalten zeige „eine so erhebliche Unreife beim Angeklagten auf, dass er nicht einem jungen erwachsenen Mann gleichgestellt werden kann“, so das Urteil. „Das Gericht hat auch berücksichtigt, dass er sich am Unfallort nicht um die Geschädigte gekümmert hat, sondern unbeteiligt und Zigarette rauchend an seinem Fahrzeug verblieb“, so das Urteil weiter.

„Unter Abwägung aller Gesichtspunkte hielt es das Gericht für pädagogisch erforderlich, den Angeklagten anzuweisen, auf die Dauer von 12 Monaten mit einem Weisungsbetreuer… zusammen zu arbeiten, um neue Perspektiven in Richtung Arbeit/ Berufsausbildung/ Schuldentilgung entwickeln zu können… Zur Normverdeutlichung waren drei Wochen Dauerarrest zu verhängen.“ Das Gericht wies die Führerscheinstelle an, dem Münchner die nächsten eineinhalb Jahre keine Fahrerlaubnis zu erteilen.


Urteil des Amtsgerichts München vom 15.06.2016

Aktenzeichen 1013 Ds 456 Js 116018/16 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.


Monika Andreß