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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 29 vom 10.04.17

„Klump“ als Waffen

Am 30.11.16 verurteilte die zuständige Richterin am Amtsgericht München einen 64- jährigen Rentner wegen des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe, wegen des Überlassens einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an einen Nichtberechtigten, wegen Besitzes zweier halbautomatischer Kurzwaffen und Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre und der Rentner muss 600 Euro Geldauflage an die Staatskasse bezahlen.

 

Am 27.1.2016 führte der Rentner eine erlaubnispflichtig Waffe, ein Gewehr der Marke Zavasta, auf dem Parkplatz der Firma Dehner in der Robert Bosch Straße 1 in Sauerlach mit sich und übergab diese gegen Zahlung von 230 Euro an einen Bekannten, der keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte. Der Bekannte sagte in der Gerichtsverhandlung aus: „Ich kenne den Angeklagten vom Flohmarkt. Wir kamen zum Reden. Er sollte sich umhören. Er sagte, vielleicht hätte er da was. Wir haben einen Termin in Sauerlach ausgemacht und ich habe das Gewehr zu 70 Euro erworben.“

Am gleichen Tag wurde gegen 18.15 Uhr von der Polizei die Wohnung des Rentners in der Planegger Straße in München durchsucht. Dabei konnten zwei halbautomatische Selbstladepistolen, ein Revolver und Patronen aufgefunden werden. „Sein Hobby ist Flohmarkt. Diese Waffen, die bei ihm gefunden wurden, stammen von Flohmärkten und haben sich im Lauf der Jahre angesammelt. Die Waffen waren mehr „Klump“, teilweise verdreckt und verrostet“, so der Verteidiger des Rentners vor Gericht. Außerdem war in der Wohnung ein italienischer Reisepass mit einem Lichtbild des Rentners und falschen Personalien. Der Rentner wusste, dass der Ausweis nicht von der hierfür zuständigen Behörde ausgestellt war. Vor Gericht gab er an, dass er ihn schon seit den 90er-Jahren in Besitz hatte und es vergessen hatte. Er sei Nachtportier gewesen, als ein Italiener ihm gegenüber geprahlt habe, dass er „das kann“. Er habe den Ausweis nie verwendet. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München war der Rentner in Bezug auf die Vorwürfe zu den Waffen voll geständig. Bezüglich des gefälschten italienischen Reisepass wendete er aber ein, dass dieser bereits 2008 abgelaufen sei und auch nicht von ihm unterschrieben gewesen sei.

Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte das Gericht, dass alle Waffen schon alt waren und der Revolver nur eingeschränkt funktionsfähig gewesen sei. Der Ausweis sei zur Verwendung im Rechtsverkehr ungeeignet gewesen.


Urteil des Amtsgerichts München vom 30.01.17, Aktenzeichen 1118 Ds 247 Js 121291/16

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß