Menü

Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 43 vom 12.06.17

Das Recht des Stärkeren

Am 25.01.2017 verurteilte die zuständige Richterin am Amtsgericht München einen neunzehnjährigen Münchner Vertragsfußballer wegen vorsätzlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Wochen Dauerarrest, drei Beratungsgesprächen bei der Stadt München und der Teilnahme an einem Vortrag des Instituts für Rechtsmedizin zu den Folgen von Gewalt. Außerdem erhielt er acht Monate Führerscheinentzug.

 

Der junge Mann befuhr am 28.11.2015 mit dem PKW seines Vaters die Autobahn A 9 bei Ingolstadt. Im Bereich einer Autobahnausfahrt überholte er die stockende Fahrzeugkolonne neben der eigentlichen Fahrspur. Als er wieder auf die reguläre Fahrspur einscheren wollte, ließ dies der spätere Geschädigte nicht zu. Daraufhin scherte er vor dem Fahrzeug, das vor dem Geschädigten fuhr, in die Fahrzeugkolonne ein und brachte danach sein Fahrzeug in einer Schräglage abrupt zum Stehen. Er blockierte so die Autobahnabfahrt. Nun stieg der junge Münchner zusammen mit seinen beiden unbekannten Mitinsassen aus und rannte auf den PKW des Geschädigten zu. Dieser stieg mit seiner Begleiterin ebenfalls aus und es kam zu wechselseitigen Schubsereien und im Anschluss daran zu gegenseitigen Faustschlägen. Auch die Begleiterin des Geschädigten bekam einen schmerzhaften Schlag ins Gesicht. Als der Geschädigte zu flüchten versuchte und auf dem Seitenstreifen ausrutschte, nützten der Verurteilte und seine Begleiter die Situation aus und traten auf den am Boden liegenden Geschädigten ein, so dass dieser Schürfwunden und Schmerzen erlitt. Anschließend fuhr der Verurteilte mit seinen Begleitern davon.

Der junge Münchner musste sich auch für eine Tat am 03.01.2016 verantworten. Damals fuhr er -wiederum mit dem PKW seines Vaters- aufgrund deutlich überhöhter Geschwindigkeit und ungenügenden Sicherheitsabstands auf einen PKW Audi auf. Durch den Auffahrunfall erlitt eine Insassin im Audi Schmerzen und ein Schleudertrauma. Auch damals reagierte er äußerst aggressiv. Er hat den Fahrer des PKW so wütend beschimpft, dass dieser zunächst nicht aus dem PKW ausgestiegen sei.

Ein Zeuge sagte Folgendes aus: „Ich habe ein Auto kommen sehen, das sehr hochtourig fuhr. (...) Der BMW schoss an mir vorbei. Nach meiner Einschätzung hatte der BMW etwa 100 km/h drauf. Er fuhr vor und hatte erst im letzten Augenblick gebremst und hat dann den Audi gerammt. Alle Beteiligten fuhren dann auf die rechte Spur. Der BMW Fahrer war schon ausgestiegen und hat auf den Geschädigten eingeschrien. Ich habe nur gehört: „Warum kannst Du Arsch denn net auf die Seite fahren?“

Zur Strafzumessung führt das Urteil unter anderem aus: „Nur weil (der Geschädigte) dem Angeklagten keine Lücke gelassen hat, kam es überhaupt zu dem Aggressionsausbruch - ein nichtiger Anlass, der täglich im Straßenverkehr vorkommt. Eine besondere Rolle spielt dabei, dass der am Boden liegende Geschädigte (...) massiv getreten wurde. Der Angeklagte tritt auf dem Video (Anmerkung der Redaktion: Das Video wurde von der Fahrerin des PKW, der hinter dem PKW des Geschädigten zum Stehen gekommen war, mit dem Handy gemacht) deutlich erkennbar in Fußballmanier auf den Wehrlosen ein. (...) Auch fließt zu Lasten des Angeklagten ein, dass auch Unbeteiligte durch die Blockade beeinträchtigt worden sind. (...) Diese massive Reaktion des Angeklagten auf eine alltagstypische Verweigerungssituation des Geschädigten (...) zeigt, dass er ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. (...) Offenkundig hatte der Angeklagte seine Emotionen nicht unter Kontrolle und weist damit auch bestimmte charakterliche Mängel auf, die darauf hindeuten, dass der Angeklagte ohne eine Auszeit vom Straßenverkehr eine Gefährdung für die Verkehrssicherheit bedeutet.(...) In der Tat vom 03.01.2016 scheint noch einmal das hohe Aggressionspotential des Angeklagten auf, der offenkundig nicht mit Stresssituationen im Straßenverkehr umgehen kann.“


Urteil des Amtsgerichts München vom 25.01.2017, Aktenzeichen 1022 Ds 461 Js 163565/16 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß