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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 68 vom 04.09.2017

Undankbare Freundin

Am 13.06.17 verurteilte die zuständige Jugendrichterin am Amtsgericht München einen 20-jährigen jungen Mann wegen versuchter Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu vier Wochen Dauerarrest.

Der junge Mann hatte am 21.12.2016 ein schwarzes Smartphone Samsung Galaxy gekauft und samt Verpackung und Quittung seiner Freundin geschenkt. Diese tauschte das Handy mit einem Bekannten gegen dessen pinkfarbenes Smartphone Galaxy, da ihr die Farbe besser gefiel. Bei einem Treffen am 19.02.2017 in Germering, bei dem sie ihm gegenüber zugab, dass sie das Smartphone getauscht hatte, verlangte er die Herausgabe des Handys. Als sie sich weigerte versuchte er, ihr das Mobiltelefon aus der Jackentasche zu ziehen. Da sie sich wehrte und wegdrehte, packte er sie mit beiden Armen immer fester. Bei dem anschließenden Kampf um das Mobiltelefon schlug er ihr in den Bauch und zerrte sie etwa fünf Meter an den Haaren über die Straße. Die Geschädigte schrie mehrfach, dass er sie loslassen solle und versuchte sich loszureißen, was ihr jedoch nicht gelang. Erst als ein unbeteiligter Passant einschritt, entfernte sich der junge Mann.

Der junge Mann wurde unmittelbar darauf von der herbeigerufenen Polizei festgenommen.

In der Hauptverhandlung ließ er über seine Verteidigerin vortragen, dass er am Vorabend mit Freunden in einem Club war. Das Handy, das er seiner Freundin geschenkt hatte, habe er dann bei einem Mann gesehen, „der neben ihm stand. Auf dem Bildschirm war die Geschädigte Frau (...) abgebildet, zusammen mit dem Mann auf einem Bett. Er ist näher herangetreten, um nachzusehen, ob es seine Freundin war. Es war tatsächlich die Geschädigte... Er hat mehrfach gesagt, er wollte ihr das Handy nicht wegnehmen. Er wollte sich einfach nur überzeugen, dass sie das Handy getauscht hat“, so der Vortrag der Verteidigung vor Gericht.

Das Gericht verurteilte ihn nicht wegen versuchten Raubes. Es glaubte ihm, dass er das Handy nicht wegnehmen wollte. Zu seinen Lasten wertete das Gericht, „dass ein nichtiger Grund für die angewendete Gewalt vorlag.“

Urteil des Amtsgerichts München vom 13.06.2017, Aktenzeichen 1021 Ds 462 Js 120728/17 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß

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