Menü

Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 72 vom 18.09.2017

FahrBAR

Am 26.06.2017 wurde ein 20-jähriger Schüler aus München vom Amtsgericht München wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und sechs Fällen der Leistungserschleichung zu vier Tagen Kurzarrest und der Teilnahme an einem Kurs „FahrBAR“ nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Der junge Mann befand sich am 14.12.2016  gegen 1.10 Uhr  im U-Bahnhof Goetheplatz und wartete auf die U-Bahn. Plötzlich sagte erlaut-stark zu dem in der Nähe stehenden Passanten, der Brillenträger ist, so dass es alle Umstehenden hören konnten: „Sieg Heil, du Brillenschlange".

Das Gericht ist der Überzeugung, dass er wusste, dass es sich bei der Parole „Sieg Heil" um eine Grußform der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft handelt. Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen einer derartigen Grußform sei,  ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankomme,  in der Öffentlichkeit verboten und eine Straftat, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen in Deutschland zu vermeiden.

Außerdem wurde der junge Mann im Zeitraum vom März bis Dezember 2016  insgesamt sechs Mal bei Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrkarte angetroffen.

Der junge Mann war vor der Verhandlung bereits zweimal wegen Sachbeschädigung, einmal wegen einer Beleidigung und ein weiteres Mal wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden.

„Nachdem der Angeklagte in kurzer Zeit in erheblichem Maße strafrechtlich in Erscheinung trat, die letzte Verurteilung nur wenige Monate vor der ersten hier gegenständlichen Tat lag, war ein Kurzarrest zu verhängen. Ein solcher von 4 Tagen erschien ausreichend, um dem Angeklagten zu verdeutlichen, dass er, sollte er strafrechtlich erneut in Erscheinung treten, auch mit längerem Freiheitsentzug zu rechnen haben wird. Darüber hinaus war er anzuweisen, am nächsten Kurs FahrBAR der Brücke e.V. teilzunehmen, um sich zum einen mit dem Delikt des Erschleichens von Leistungen intensiv auseinanderzusetzen, zum anderen Hilfestellung bei der Schuldenbegleichung gegenüber dem MVV zu erhalten“, so die Urteilsbegründung.

Hinweis:

Das Projekt FahrBAR ist eine ist eine erzieherische Maßnahme, die jugendlichen und heranwachsenden Straftätern durch eine jugendrichterliche Weisung auferlegt werden kann. Das Nichtbefolgen einer solchen Weisung kann mit Ungehorsamsarrest von bis zu 4 Wochen geahndet werden.

Urteil des Amtsgerichts München vom 26.06.2017, Aktenzeichen 1012 Ds 113 Js 114618/17 jug

Das Urteil ist rechtskräftig.

Monika Andreß

Download Pressemitteilung: