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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 8 vom 29.01.2018

Geliebter Dopingsünder

Uneigennützige Versorgung des Freundes mit Dopingmitteln trug den Verurteilten eine Bewährungsstrafe ein.

Am 16.11.17 verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München zwei (29 und 23 jährige) Schwestern, beide ledige pharmazeutisch-technische Assistenten, v.a. wegen unerlaubtem Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken zu Bewährungsstrafen von 1 Jahr und 8 Monaten bzw. 8 Monaten. Beide haben als Bewährungsauflage je 5.000 € in Raten zur Wiedergutmachung an den Geschädigten zu zahlen.

Die Verurteilten arbeiteten in verschiedenen Apotheken des Zeugen, wo sie auch mit der eigenständigen Bestellung von Medikamenten betraut waren. Unter Einfluss eines 32 jährigen Elektronikers, damaliger Freund der älteren Schwester, begann diese im Frühjahr 2015 auf Rechnung ihres Arbeitgebers ein in der Fitness- und Bodybuilding-Szene aufgrund der gleichzeitig muskelaufbauenden und fettreduzierenden Wirkung gefragtes Wachstumshormon zu bestellen, um dies an ihren Freund bzw. in Einzelfällen auch an den von ihm genannten weiteren Freund auszuhändigen. Um dies besser verschleiern zu können, überredete sie ihre Schwester, dasselbe in den beiden Filialen zu tun, in denen diese arbeitete. Dies setzten beide bis Ende 2015 fort. Der Wert der entwendeten Hormonpräparate belief sich schlussendlich auf 137.317,96 €. In gleicher Weise besorgten die Verurteilten auch Testosteronpräparate im Wert von 2.186,10 €.

Ihrem Chef, der als Zeuge vernommen wurde, war im Laufe des Jahres 2015 aufgefallen, dass die Gewinne seiner Apotheken bei guten Umsätzen zurückgegangen waren. Auch Rationalisierungen hätten keine Besserung gebracht. Im Dezember 2015 habe er die auffälligen Bestell- und Liefervorgänge für das Hormonpräparat festgestellt, ohne dass im Computersystem ein möglicher Patient dafür zu finden war. Nach Abgleichung der Dienstpläne aller Mitarbeiter habe sich dann herausgestellt, dass nur die beiden Verurteilten in Betracht kommen konnten. Er erstattete dann im Januar 2017 Anzeige, nachdem die geständigen Schwestern sich nicht nach seinen Bedingungen zur vollen Schadenswiedergutmachung verpflichten wollten.

Die ältere Schwester wollte ihrem Freund die behaupteten ernsten Absichten mit ihr abgenommen haben. Er habe sie immer wieder gebeten und gesagt, dass er mit seinem Aussehen Shootings machen würde.

Der ermittelnde Polizeibeamte gab an, dass aus dem Chatverlauf ersichtlich gewesen sei, dass der Freund mit den Gefühlen der älteren Schwester gespielt, sie um den Finger gewickelt habe und diese offensichtlich vor Liebe blind gewesen sei.

Das Schöffengericht wertete „zu Gunsten (...), dass sie sofort ein umfangreiches Geständnis abgelegt haben, die Taten zutiefst bereuen, berufliche Nachteile und hohe Schadensersatzforderungen deshalb haben, sowie, dass sie beide nicht vorbestraft sind“.

Das Verfahren gegen den mitangeklagten früheren Freund wurde abgetrennt. Hier steht die Verhandlung noch aus. Er behauptet, auf Initiative der älteren Schwester gelegentlich Hormonpräparate gegen Bezahlung erhalten zu haben, wobei ihm von ihr vorgespielt worden sei, dass alles legal ablaufe.

Nach Auffassung des Gerichts war aber nach den auf den beschlagnahmten Handys gesicherten Chatverläufen auszuschließen, dass die ältere Schwester noch andere Personen mit Dopingmitteln versorgt hatte.


Urteil des Amtsgerichts München vom 16.11.2017, Aktenzeichen 1116 Ls 384 Js 103132/16

Das Urteil ist rechtskräftig.

Klaus-Peter Jüngst

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