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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 72 vom 09.09.2019

Traditionseinbrecher

Hartnäckige Treue zum Einbruchsobjekt endet in deutlicher Freiheitsstrafe

Am 04.06.2019 verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München einen 42jährigen ledigen arbeitslosen LKW-Fahrer wegen Diebstahls in drei Fällen und versuchten Diebstahls in zwei Fällen, davon einmal mit Waffen, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

In der Nacht vom Freitag 20. auf Samstag den 21.07.2018 brach der Verurteilte in einen Kiosk in München-Hadern ein, wobei er die Eingangstüre des Kiosks aufhebelte und Zigaretten im Gesamtwert von 16.581,20 Euro entwendete.
Zwischen dem Samstag 21. gegen 11:30 Uhr und dem Sonntag 22.07.2018 11:40 Uhr brach der Verurteilte erneut in denselben Kiosk ein, wobei er wiederum die Eingangstüre des Kiosks aufhebelte und diesmal Zigaretten und offenen Tabak im Gesamtwert von 2.455,49 Euro entwendete.
In derselben Nacht versuchte der Verurteilte erfolglos in eine Gaststätte in München-Fürstenried einzudringen, indem er zunächst beide Außentüren des Lokals aufzuhebeln und dann eine Fensterscheibe einzuschlagen versuchte, wobei es ihm lediglich gelang die äußere Scheibe der Doppelverglasung zu beschädigen.
Zwischen dem Samstag 04. gegen 10:00 Uhr und Sonntag dem 05.08.2018 09:24 Uhr brach der Verurteilte ein drittes Mal in gleicher Weise in den Kiosk ein, wobei er Tabakwaren, diesmal auch Tabak für E-Zigaretten, im Gesamtwert von 6.214,70 Euro entwendete.
Am 12.08.2018 gegen 02.26 Uhr brach der Verurteilte ein viertes Mal in den Kiosk ein, indem er mit Schraubenzieher und Hammer ein Loch in die Eingangstüre des Kiosks schlug. Er war hierbei mit einer Sturmhaube maskiert und trug Handschuhe. Im Kiosk verstaute der Verurteilte Bargeld aus den Kassen sowie Tabakwaren im Gesamtwert von etwa 1.500 Euro zum Abtransport in Tüten. Bevor sich der Verurteilte mit der bereitgelegten Beute vom Tatort entfernen konnte, wurde er durch die von Nachbarn hinzugerufenen Polizeibeamten noch im Kiosk ergriffen und nachfolgend durch den Haftrichter in Untersuchungshaft genommen.
In der Wohnung einer Bekannten, in der sich der Verurteilte öfter aufhielt, wurden Tabakwaren aus der Tatbeute im Gesamtwert von 7.704,50 Euro sichergestellt.

Der Verurteilte gab u.a. an: „Alles ist passiert unter der Wirkung von Alkohol. Ich gebe zu, dass ich die Sachen gemacht habe, die in der Anklage stehen. An alles kann ich mich nicht mehr genau erinnern. 41 Jahre habe ich keinen Alkohol getrunken. Dann habe ich wieder Alkohol getrunken und es kam zu diesen Taten. Ich hatte ein Problem mit meiner letzten Arbeitsstelle und ich hatte wenig Geld. Zuletzt habe ich in Berlin und Hamburg bei einer Baufirma gearbeitet. Ich habe schwarz gearbeitet.“

Er war bei Tatbegehung 41 Jahre alt und stand nach Berechnungen der zur Verhandlung zugezogenen Sachverständigen bei der letzten Tat unter einer Alkoholisierung von maximal 2,92 Promille.

Die Vorsitzende Richterin wertete in der schriftlichen Urteilsbegründung zu seinen Gunsten „...dass dieser die Taten eingeräumt und sich damit geständig gezeigt hat, wenn er auch hinsichtlich der Schadenshöhe nicht voll geständig war. Auch zugunsten des Angeklagten fiel ins Gewicht, dass dieser nicht vorbestraft ist. Des Weiteren hat das Gericht die alkoholbedingte Enthemmung des Angeklagten sowie in Bezug auf (...die vierte Tat...) die Tatsache berücksichtigt, dass die Tat im Versuch stecken geblieben ist. Schließlich fiel ganz erheblich zugunsten des Angeklagten ins Gewicht, dass dieser für die Dauer von bereits ca. 10 Monaten in Untersuchungshaft war. (...) Zu Lasten des Angeklagten hat das Gericht jeweils die erheblichen Warenwerte berücksichtigt. Auch die erhebliche kriminelle Energie des Angeklagten fiel strafschärfend ins Gewicht.“


Urteil des Amtsgerichts München vom 04.06.2019, Aktenzeichen 815 Ls 244 Js 179422/18
Das Urteil wurde sogleich rechtskräftig.


Klaus-Peter Jüngst

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