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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 76 vom 23.09.2019

Reuiger Jurastudent

Verfahren wegen räuberischer Erpressung wird nach durchgeführtem Täter-Opfer-Ausgleich eingestellt.

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht München wurde am 05.08.2019 das Strafverfahren gegen einen 28jährigen ledigen Jurastudenten aus Stuttgart wegen versuchter räuberischer Erpressung, Körperverletzung und einer Beförderungserschleichung nach Zahlung von 1.000 € Schmerzensgeld an den verletzten Kontrolleur eingestellt.

Die Staatsanwältin beschuldigte den Angeklagten am Sonntag, den 16.12.2018 gegen 08:00 Uhr mit der U3 in Richtung Moosach absichtlich ohne den erforderlichen Fahrschein über 2,80 € gefahren zu sein. Kurz vor der U-Bahnhaltestelle Universität wurde in der U-Bahn eine allgemeine Fahrscheinkontrolle durchgeführt. Der Angeklagte soll am U-Bahnhof Universität ausgestiegen sein, um sich durch Flucht der Kontrolle und damit der Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 60 € zu entziehen.
Nach einigen Metern konnte der Angeklagte von zwei Kontrolleuren festgehalten werden. Der Angeklagte versetzte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft daraufhin einem Kontrolleur mit seinem Ellenbogen gezielt einen Schlag in das Gesicht, so dass dieser eine gerötete Schwellung unter dem linken Auge erlitt. Der Angeklagte soll in der Absicht gehandelt haben den Geschädigten so dazu zu bringen, ihn loszulassen, sodass der Angeklagte sich eine Zahlung in entsprechender Höhe ersparen könnte. Den Kontrolleuren gelang es jedoch, den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten und die Personalien zu erfassen.

Über seinen Verteidiger ließ er erklären, dass ihm ein Drei-Tage-MVV-Ticket zusammen mit seiner Lederjacke in der Diskothek gestohlen worden sei. Er wolle Rechtsanwalt werden oder in den Staatsdienst gehen, was durch eine Verurteilung vereitelt werden könnte.
Sein in München lebender Bruder bestätigte als Zeuge, gemeinsam bei einer Hotelparty gefeiert zu haben. Man sei in der Früh schnell zur abfahrbereiten U-Bahn gelaufen. Erst in der U-Bahn habe ihm der Angeklagte vom Verlust seiner Jacke mit Geldbeutel erzählt. Beim Austeigen an der Universität habe er den Kontrolleuren die Lage erklären wollen, als der weglaufende Angeklagte vom ersten ihn festhaltenden Kontrolleur wieder losgekommen sei. Dann hätten ihn aber vier bis fünf Kontrolleure festgehalten und zu Boden gerungen.
Der Angeklagte erklärte nun: „Es war eine lange Nacht. In dem Moment wollte ich nur nach Hause. Als mich der Kontrolleur fragte, versuchte ich, meinen Arm loszureißen, wollte aber niemand schädigen. Ich wollte entkommen, aber es waren fünf Personen auf mir und ich lag am Boden.“

Der Kontrolleur gab an: „Der Angeklagte schlug mir seinen Ellenbogen ans linke Ohr. Ob das Absicht war, kann ich nicht sagen. Ich hatte den Eindruck, dass sich der Angeklagte befreien wollte, um der Maßnahme zu entgehen. Wir fixierten den Angeklagten am Boden bis er sich beruhigt hatte. Dann setzten wir uns hin und ich rief die U-Bahnwache. Als der Angeklagte merkte, dass wir im Gespräch verwickelt sind, rappelte er sich auf und wollte erneut abhauen. Ein Kollege packte den Angeklagten von hinten. Einige Kollegen und ich kamen dazu und fixierten den Angeklagten auf dem Boden. (...) Ich erlitt keine Platzwunde, sondern nur für einige Tage eine rote und dann blaue Stelle. Ich hatte (bereits früher) eine Gehirnblutung, was der Angeklagte nicht wissen konnte. Nach jedem Schlag auf den Kopf muss ich ins Krankenhaus, was ich machte. (...) Es wurde ein CT gemacht und ein Bluttest veranlasst. (...) Ich war drei bis vier Tage zu Hause und dann wieder in der Arbeit. Ich hatte einige Tage Schmerzen. (...) An Ort und Stelle versuchte der Angeklagte sich bei mir zu entschuldigen. Ich nahm die Entschuldigung nicht an, weil er eine Körperverletzung begangen hat. Ich wollte die heutige Hauptverhandlung abwarten und dann abwarten, ob ich zivilrechtliche Ansprüche stellen werde. Ich hatte wegen des Vorfalls Verdienstausfall, weil ich zwar Lohnfortzahlung erhielt, aber keine Sonntags-, Nacht- und Schichtzuschläge. Mit 1.000,- € Schmerzensgeld bin ich einverstanden und mache in diesem Fall keine weiteren Ansprüche zivilrechtlicher Art geltend.“

Der Angeklagte entschuldigte sich nochmals beim Kontrolleur und übergab ihm 1.000 € in bar.

Das Gericht stellte daraufhin nach geheimer Beratung mit Zustimmung des Angeklagten, seines Verteidigers und der Staatsanwaltschaft das Verfahren im Hinblick auf den in der Hauptverhandlung durchgeführten Täter-Opfer-Ausgleich ein.

Einstellung des Amtsgerichts München vom 05.08.2019, Aktenzeichen 843 Ls 245 Js 120536/19


Klaus-Peter Jüngst

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